Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Hallo zusammen.
wenn ich z.B. 2 Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen habe, kann ich dann bei einem Schaden von beiden kassieren?
Das haben wir gerade diskutiert...wie ist das allgemein, kann man 2x kassieren (z.B. auch bei Hausratund wenn nein, auf welcher Grundlage basiert das?
Danke
Manuel
RE: Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Angenommen du versicherst deine Rolex bei 2 Versicherungen gegen, sagen wir Diebstahl!
Sie wird dir gestohlen und du machst den Schaden dann bei zwei Versicherungen geltend? Das meinst du nicht wirklich so , oder?
RE: Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Prinzipiell ja, nur hier geht es um einen Auslandskrankenschutz.
Wie ist das, wo steht, dass ich die Leistungen nur bei einer Versicherung einfordern darf?
RE: Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Es kommt darauf an, was du versichert hast.
Wenn du eine Schadensversicherung hast (Diebstahl, Feuer, Genesungskosten) dann dürftest du nur ein Mal kassieren. Kommt dir die Versicherung auf die Schliche wird sie die Hilfe der Strafuntersuchungsbehörden in Anspruch nehmen. Du darfst dir aber die kulantere Versicherung aussuchen.
Wenn du eine Versicherung abschliesst im Stile von "Für jeden Tag im Krankenhaus 34,16 Euro extra pro Tag" oder "Ab dem 30. Krankheitstag bezahlen wir 100 Euro pro Tag" dann kannst du ungeniert kassieren.
RE: Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
In den Bedingungen steht bestimmt sinngemäß "Leistungsanspruch besteht nur wenn kein anderer Versicherer für den Schaden aufgekommen ist".
Ob das in einer Datenbank abgeglichen wird kann ich nicht sagen, allerdings ist es dann auf alle Fälle Versicherungsbetrug.
RE: Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Zunächst verlangen die Versicherer zur Regulierung die Orignale der Rechnungsbelege (im genannten Fall also der Rechnung des Arztes, Quittungen von Apotheken, etc); da dürfte es schon schwierig werden. Liegen für eine solche Leistung Belege doppelt vor, so heißt das aber natürlich nicht, daß man auch doppelt kassieren darf. Die Antworten gehen also schon in die rchtige Richtung.
Ob dies in den Versicherungsbedingungen genannt ist, hängt wohl vom Einzelfall ab; diese können vom Verscherer relativ frei gestaltet werden. Es wird aber stets ein Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden sein. Dort findet sich dann auch die einschlägige Bestimmung:
§ 59
(1) Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), so sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, daß dem Versicherungsnehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt, der Versicherungsnehmer aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
(2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet deren Zahlung ihnen dem Versicherungsnehmer gegenüber vertragsmäßig obliegt. Findet auf eine der Versicherungen ausländisches Recht Anwendung, so kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgebenden Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
(3) Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer gebührt, sofern er nicht bei der Schließung des Vertrags von der Nichtigkeit Kenntnis hatte, die Prämie bis zum Schluß der Versicherungsperiode, in welcher er diese Kenntnis erlangt.
Du bzw Dein bekannter hat also nicht nur keinen Anspruch auf die doppelte Leistung, sondern hat auch noch die Prämie für den zweiten Vertrag umsonst gezahlt. Und Versicherungsbetrug ist ein Straftatbestand.