Mietzahlung im Todesfall??
Habe mal ne Frage:
Meine Großmutter ist in der Vergangenen Woche verstorben. Da ich und meine Schwester die Letzten Verwandten waren müssen wir uns nun um den ganzen Kramm kümmern. Meine Schwester wohnte in Ihrer nähe daher macht Sie den großteil bei den behördengängen etc. Der Vermieter meiner Großmutter hat sich nun bei meine Schwester gemeldet und gemeint das er sich "angeblich" erkundigt hat und er 3Monatsmieten verlangen kann weil ja die normale Kündigungsfrist bei Umzug etc. auch 3 Moante betragen würde.
Ist das Rechtens?? Immerhin ist das ja eine Situation die sich niemand ausgesucht hat ...........
Hoffe ihr könnt mir/uns Helfen........
RE: Mietzahlung im Todesfall??
Auf der Arag Seite steht:
Düsseldorf, 01.04.2003 Nach dem Tod eines Familienmitglieds bleibt den Hinterbliebenen oft keine Zeit zur Trauer, denn Banken und Behörden kennen keine Pietätsfristen. Daher gilt es, diverse Fristen einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wohnte der Verstorbene zur Miete, muss der Vermieter über den Todesfall informiert werden, denn das Mietverhältnis wird nicht automatisch durch den Tod beendet. Ehegatten oder andere Familienangehörige und Lebensgefährten, mit denen ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde, haben die Möglichkeit in das Mietverhältnis einzutreten, dann wird der Vertrag einfach weitergeführt. Allerdings informieren ARAG Experten, dass der Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen kann, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Wird das Mietverhältnis nach dem Tod mit dem Erben fortgesetzt, weil keine Person eintritt und der Mietvertrag auch nicht mit einem Mitmieter weitergeführt wird, besteht auf beiden Seiten das Recht zur vorzeitigen Kündigung, nämlich innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hinterbliebene nicht vergessen sollten, die Telefongesellschaft, den Stromversorger und die GEZ über den Todesfall zu informieren. Wohnte der Verstorbene in einem Alten- oder Pflegeheim, die oft lange Wartelisten führen, sind die Zimmer in der Regel bis zum Monatsende zu räumen, selbst wenn die Erben bereit sind, noch einen weiteren Monat zu zahlen.