RE: Einbruch in die Garage
Hallo Christian,
verschiedene Versicherungen gewähren auch auf ein abgemeldetes, in der Garage stehendes Fahrzeug eine Deckung, wenn die Abmeldung nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Bitte erkundige Dich bei Deiner Versicherung, wo das Fahrzeug zuletzt versichert war und frage nach. Bei einer Absage kannst Du vielleicht auch noch nach Kulanz fragen (sonst kündige ich alle anderen Verträge).
Gruß uhrenmaho
RE: Einbruch in die Garage
Zitat:
Original von uhrenmaho
verschiedene Versicherungen gewähren auch auf ein abgemeldetes, in der Garage stehendes Fahrzeug eine Deckung, wenn die Abmeldung nicht länger als 6 Monate zurück liegt.
Jep. So kenne ich das auch von meiner Versicherung.
RE: Einbruch in die Garage
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hallo Moonwalker,
sitze selber an der Basis und sage Dir, dass fast alle Agenturen lieber eine Kulanzzahlung beantragen als wenn sie einen Kunden verlieren. Jetzt komm bitte nicht mit Aussagen wie "laufende Verträge" usw.. Wir wissen selber, dass man und wie man aus jeden Vertrag auch heraus kommt.
Gruß uhrenmaho
Hallo Kollege,
ich seh hier nen Schaden von vielleicht 2 Mille, wenn unser Freund K-Solo Kunde ist, dann viel Spass mit Kulanz. Selbst mit PH, HR, RS sag ich "abfahren".
Hab ich was von laufenden Verträgen gesagt?
Wenn er ne Ruheversicherung hat, ist doch ok. Wir werden sehen.
RE: Einbruch in die Garage
Euch allen nochmals vielen Dank! =)
Anfang der Woche werde ich mich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen. Vorher habe ich leider keine Zeit... :(
RE: Einbruch in die Garage
Hallo Moonwalker,
zu Absatz 1.) dann hast Du zuviel Geld und Bestand
zu Absatz 2.) nein
zu Absatz 3.) Ruheversicherung ja->dann bezahlt
Gruß Manfred