Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
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RE: Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten
Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten
und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des
BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
:gut: