Original von ferrismachtblau
Zitat:
Original von Andreas
Für das laufende Geschäftsjahr ist der Vorstand nicht entlastet.....der Vorstand wird immer für das vergangende Geschäftsjahr entlastet.....und er hat sich ja für eine letzte Amtzeit wählen lassen....
Was aber auch egal ist, da der Vorstand nicht entlastet wird, da nur der Vorstand, den Verein auflösen kann und dies geschieht beim Amtsgericht, wo er auch eingetragen ist.....sofern der Vorstand nicht zurücktritt....
Gruß Andreas
Hallo Andreas,
falscher Fehler ;) Der Vorstand wird bei uns auf 2 Jahre gewählt. Diese Periode ist zum Stichtag der Mitgliederversammlung im März 2007 beendet. Insofern braucht der Vorstand auch nicht zurücktreten, da Neuwahlen zwingend notwendig sind. Die letzte Amtszeit wird zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung beendet sein.
....und im März 2007, müssen die Vereinsmitglieder den Vorstand für die vergangene Vorstandstätigkeit entlasten.....also bei euch für 05 und 06....
sDie Auflösung wird nach Vereinsrecht/BGB vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, für die Auflösung selbst ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Für das (künftig) laufende Geschäftsjahr 2007 ist ab dem Zeitpunkt der Neuwahl m. E. der neu zu wählende Vorstand verantwortlich. Die Entlastung bezieht sich meiner Rechtsauffassung nach auf die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen. Es gibt da auch noch einen schönen Passus "Entlastung der Vorstandschaft. Wird der Vorstandschaft die Entlastung verweigert, gilt sie als abberufen. In diesem Fall haben sofort Neuwahlen stattzufinden, auch wenn dies in der Einladung an die Mitglieder nicht angekündigt worden ist." In unserem Fall steht ja ausdrücklich in der Tagesordnung sogar noch der Punkt "Neuwahlen".
.....ihr verweigert euch nicht.....ihr entlastet ihn nicht.....das ist schon ein Unterschied......aber darum geht es eigentlich nicht, wenn der jetzige Vorstand bis 3 / 07 den Verein auflösen möchte, weil kein Nachwuchs die Verwaltung übernimmt, dann kann man eine Ausergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen und darüber abstimmen, was der Vorstand zu tun hat....
Mir geht es hauptsächlich um den Punkt "Auflösung eines Vereines und damit verbundene Rechsfolgen hinsichtlich des Pachtvertrages"
....das sollte mit dem Pächter mal noch vom jetzigen Zeitpunkt geklärt werden, wenn die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein aufgelöst werden soll...
Will heißen, werden alle Beträge trotz festgelegter Zahlungszeitpunkte sofort zur Zahlung fällig? Wer ist für die Zahlung zuständig, wenn sich der Verein aufgelöst hat? Nachdem keine Mitgliederbeiträge mehr fließen, wenn der Verein aufgelöst ist, kann die Pacht nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden. Schadensersatz wg. Nichterfüllung? Gegen wen ist der Anspruch zu richten (ehemaliger 1. Vorstand?) Kann sich der Verein nach dem Zeitpunkt der erfolglosen Neuwahlen überhaupt auflösen, wenn es zu diesem Zeitpunkt keinen Vorstand
mehr gibt?
....ihr habt einen Vorstand und schreibe nicht davon was ist, wenn ihr keinen mehr habt. a) es wird kein neuer Vorstand ab 3/07 gewählt, dann hat der alte Vorstand, den Verein aufzulösen...oder...b) die Mitglieder stimmen auf einer aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung z.B.: im September darüber ab, das der jetzige Vorstand den Verein aufzulösen hat....
Haften tut in der Regel der Verein.....für diese Nichterfüllung, kann man keine Einzelperson verantwortlich machen, außer ein Vorstandsmitglied würde ....was weiß ich....das wäre spekulativ, weil dem nicht so ist....
Wann was gezahlt wird, ist doch bei der Vereinsauflösung letztendlich eine Verhandlungssache. Wenn der Vorstand den Verein bis 3/07 auflösen würde und nicht erst ab 3/07, dann kann man doch mit den Pächtern verhandeln......hat der Verein kein "Betreibsvermögen" sollte er so verhandeln, das der Verein ein Nachpächter eventuell erbringt um Schaden im Vorfeld der Haftung abzuwenden.....sollte der jetzige Vorstand dies trotz eines Mitgliederbeschlusses nicht tun......dann könnte dies ein Fall für die Juristen werden......ob dies fahrlässig wäre, so dass der Vorstand alleinig für diese Säumnisse haftet....und die Mitglieder eben nicht haften......
Nur mal angefragt, was habt ihr den jetzt für einen Vorstand, wollen die nur abwarten....???? Gruß Andreas
Gruß ferris