Frage an die Juristen: Lastenfreistellung
Es brennt mir etwas unter den Nägeln (sorry Tom, das Bier kriegst Du trotzdem):
Habe meine Eigentumswohnung verkauft und der Käufer will eine Rechnung vom Gericht nicht zahlen.
Es geht um "Löschung Grundpfandrecht Paragraphen 68, 62, 63, 23 KostO" (so steht`s auf der Rechnung).
Im Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen: "Die Kosten dieser Urkunde, erforderlicher Genehmigungen und Erklärungen, des Grundbuchvollzuges sowie die anfallende Grundsteuer trägt der Käufer.
Die Kosten einer erforderlichen Lastenfreistellung trägt der Verkäufer."
Frage:
Ist die Löschung des Grundpfandrechts von mir zu zahlen (= Lastenfreistellung), oder sind das Kosten für den Grundbuchvollzug, also vom Käufer zu zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Martin