Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?
Hallo,
vielleicht kann mir der ein oder andere von Euch helfen, auch Nicht-Juristen haben hier vielleicht Erfahrungswerte:
Ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Ganz normal, also nicht fristlos oder so. Ich habe drei Monate Kündigungsfrist, soweit alles klar.
Jetzt aber das Entscheidende: Mein Mietvertag begannt am 15. eines Monats.
Kündige ich jetzt zum 15. oder zum Monatsende? Und wann muss die Kündigung beim Vermieter eintreffen? Zum dritten Werktag des Monatsanfangs oder 3 Werktage vor dem 15.?
Um es deutlich zu machen - es wäre in meinem Interesse, wenn ich zum 15. kündigen könnte...
Ich stelle es mir so vor: Kündigung zum 15.4. heute (10.4.) abgeben, drei Monate später, also am 14.7., dann letzter Tag des Mietverhältnisses.
Für die Juristen hier der genaue Passus in meinem Mietvertrag:
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Hausverwalter meines Vermieters ist der Meinung, ich könne nur zum Monatsende kündigen. Ich teile seine Meinung nicht unbedingt.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank für Eure Ratschläge,
Gruß Frank
RE: Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?
Zitat:
Original von X-E-L-O-R
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Hausverwalter meines Vermieters ist der Meinung, ich könne nur zum Monatsende kündigen. Ich teile seine Meinung nicht unbedingt.
steht doch alles schon da....
RE: Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?
Hi,
Du kannst bis zum 03.05.2006 (spätester Zustelltermin) zum 31.07.2006 kündigen.
Generell gilt: Wenn die Kündigung zum 03. eines Monats beim Vermieter eintrifft, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monat oder es ist im Mietvertrag gesondert geregelt.
03.05. zum 31.07.,
03.06. zum 31.08.,
usw.
Ich bin Vermieter und hatte gerade erst deswegen eine Meinungsverschiedenheit mit einem meiner Mieter; sein Anwalt hat ihn aufgeklärt und von einer Klage abgeraten.