Abmahnung erhalten - was tun
Hallo,
heute Post erhalten von Anwaltskanzlei.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Erst einmal das wichtigste: Geringer Betrag 300,00 Euro
Angeblich hätte ich als Nutzer eines P2P Netzwerkes am 27.10.2005 Musikstücke eines Künstlers bzw. Teile hiervon anderen durch Freigabe auf meiner Festplatte zum Upload angeboten.
Dazu wurden Datum, Datei, IP und Client mir genannt.
Nun mein Problem: Diesen miserablen Sänger Warren G zu ertragen reicht mir schon im Radio. Ich habe sicherlich nicht absichtlich - wenn ich es denn überhaupt war - dieses Album heruntergeladen, geschweige denn zum Upload angeboten. Sollte ich es versehentlich geladen haben, dann habe ich das aber auch sofort gelöscht. Ich weiss es wirklich nicht.
Ebenfalls kann ich eine missbräuchliche Nutzung meiner Interneverbindung durch WLan ja auch nicht zu 100% ausschliessen. Fahre ich mit meinem Tablet PC durch Kiel habe ich quasi eine permanente Internetverbindung für lau durch alle offenen Router.
Ein gegen mich eingeleitetes Ermittlungsverfahren sei gem. §153 Abs.1 StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden (schön das ich auch einmal erfahre das gegen mich ermittelt worden ist).
Androhung weitaus höherer Kosten bei Gerichtsverfahren mit Streitwert min. 25.000,- wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe
Rechtschutz wird ja wohl nicht aufkommen für einen evtl. Rechtsstreit - oder?
300,- zahlen und Unterlassung unterschreiben oder dagegen angehen?
Was raten die Experten. Ich kenne mich doch nur im SGB und VwGO aus. ;(