RE: Frage an die Juristen
Deine ersten Fragen kann ich nicht beantworten; zur letzten: Wenn Du klagst, in allen Punkten Recht bekommst (es also nicht auf einen Vergleich o.ä. hinausläuft) und das Urteil rechtskräftig geworden ist, dann muß die LH als unterlegene Partei auch alle Deine gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ersetzen.
Damit bleiben keine Kosten bei Dir hängen und die Frage einer Selbstbeteiligung stellt sich nicht mehr. Ganz anders ist die Frage zu bewerten, ob Dir Deine RS-Versicherung bei diesem Streitwert und bei diesem Sachverhalt überhaupt eine Deckungszusage gibt. Denn einfach mal so drauf los klagen, das kannst Du nur auf eigenes Risiko.