Frage zum Jugendschutzgesetz
Folgender Vorfall:
Junge, 7 Jahre alt will in Harry Potter Film. Film ist ab 12 Jahre, Erziehungsberechtigter dabei, problemlos möglich.
Junge 5 Jahre (wird in 2 Wochen 6 Jahre) möchte in die Chroniken von Narnia.
Film ist ab 6 Jahre, Erziehungsberechtigter ist dabei. Er darf nicht rein!
Die sehr freundliche :evil: Dame an der Kasse verwies auf das Jugendschutzgesetz und sagte: Das ist halt so!
Ist das wirklich so ? 8o
Wo ist hier der Sinn? :stupid:
Das der kleine Mann bitter entäuscht und seine Mutter mächtig sauer war liegt auf der Hand.
Kann mir das eventl.jemand erklären ?
Danke und Gruß
Peter