Brauch mal kurz Hilfe. Muss ich mir Gedanken machen wenn Teile am Auto keine ABE sondern eine EG Genehmigung haben, bzw. was ist der Unterschied?
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Brauch mal kurz Hilfe. Muss ich mir Gedanken machen wenn Teile am Auto keine ABE sondern eine EG Genehmigung haben, bzw. was ist der Unterschied?
ABE = keine Eintragung nötig
EG muss eingetragen werden. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
So wurde es mir zumindest mal erklärt.
Ich gehe davon aus, dass der TS von Teilen mit einem E-Prüfzeichen spricht.
Diese sind genauso eintragungsfrei wie alles mit einer ABE.
Beispiele sind Blinkergläser, Scheinwerfer etc.
Stimmt, so wars. Jedoch muss die E Nummer für das jeweilige Fahrzeug sein.
Sprich Scheinwerfer mit E Prüfzeichen für einen Golf V dürfen nicht automatisch auf einem Golf IV verbaut werden.
Es ginge um einen Auspuff mit EG Genehmigung :ka:
Mit der EG Genehmigung sollte das Teil eintragungsfrei und somit erstmal zugelassen sein.
Solltest du in eine Kontrolle kommen und dein Auspuff trotz EG Genehmigung lauter sein als erlaubt kannst du dir mit der EG Genehmigung den Allerwertesten abwischen.
Ist hart, aber ist leider so.
Ich kenne das so:
Eine deutsche ABE gilt für Deutschland, das E-Prüfzeichen (auch dazu gibt es eine ABE) EU-weit.
Erstmal ja, denn das ist der Tatbestand gemäß Bussgeldkatalog
Erstmal sollte man den Begriff zu laut definieren. Hier hat man in der Regel +5db Toleranz. Sollte der Auspuff darüber hinaus gehen, muss er halt leiser gemacht werden. Entweder über den Hersteller oder falls es durch Verschleiß kommt auf eigenen Kosten "reparieren" lassen.
Da bekommt man im Zweifel eine Mängelkarte und hat dann entsprechend zu agieren.
:gut:
Also der Unterschied ist imho:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist ein deutsches Dokument.
Die ECE-Prüfung (E-Prüfzeichen) kann auch aus jedem anderen EU-Land stammen (die Ziffer dahinter zeigt das Land) und ist innerhalb der EU gültig.
Heißt aber nicht, dass alles an allem verbaut werden darf.
Es ist also weiter festzustellen, für welchen Einsatzzweck das Bauteil freigegeben wurde. So könnte ein Rückstrahler für Anhänger freigegenen sein, aber nicht für Motorräder. Ein geprüfter Hauptscheinwerfer darf durchaus ans Nachfolgemodell montiert werden, aber nicht als Nebellampe usw., ein Mustang-Auspuff nicht unter einen Scorpio pp ...
Genau so. Wir durften früher auch ABEs ausstellen für unsere Produkte nach Prüfung. Andere Länder KÖNNEN diese ABE anerkennen, MÜSSEN aber nicht. De facto haben fast alle europäischen Länder damals die Papiere des deutschen TÜV anerkannt- guter Leumund. Eine EG-genehmigung ist ÜBERALL gültig und das Teil ist eintragungsfrei. Ist auch eine Kostengeschichte, was der Hersteller für seine Produkte beantragt.
Wenn mir aber von der Rennleitung einer wegen eines angeblich zu lauten Auspuffs OHNE Manipulationsverdacht (Eater drin/Niet unbeschädigt, Kat vorhanden) die Gurke stillegen will, diktier ich dem Kollegen sofort zeitgleich die Dienstaufsichtsbeschwerde- das darf er nicht- er kann mir einen Mängelzettel geben und mehr nicht. Nicht mal mehr Punkte krieg ich dafür, SOFERN ich nichts manipuliert habe. Runterschrauben und reinschauen darf er.
:gut:
Ein großes Wort, gelassen ausgesprochen:gut
Wenn das Ding trotz ECE-Stempels zu laut ist, zahlst Du natürlich nix. Aber mit etwas Pech bleibt die Karre stehen.
Und wenn Du dann anfängst, ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde zu diktieren, lass mich bitte dabei sein. :D :D
Dann kannst Du schon mal die Tränenvase ´rausholen;)
Nicht mal das, da unverhältnismäßig, wenns nur ein zu lauter Topf ist, der NICHT manipuliert wurde. Es geht deswegen keine Gefahr vom Betrieb des Fahrzeugs aus! Ich habe so einem Kameraden, der mir die Weiterfahrt mit meiner Monster mit unverschämt lautem Topf (ohne jede Änderung) untersagen wollte den Text reingehaucht und gesagt ich komme mit zur Wache und mach ne Anzeige, wenn ich nicht nach Hause fahren darf...ich durfte fahren und ein Sachverständiger hat sich auf deren Kosten das Moped angesehen.
Sorry, das ist falsch. Es ist durchaus üblich dass z.B. ein nachgerüsteter Auspuff eine EG Genehmigung hat, aber nach unseren Masstäben zu laut. Die Hersteller lassen sich einfach das Teil z.B. in Italien typisieren. Ist es das, kann die deutsche Obrigkeit nichts, außer Zähneknirschen.
Fährst du damit zum TÜV wird es es, wenn er korrekt ist, nicht eintragen, aber das musst du ja auch nicht eingetragen haben. Die EG Bescheinigung reicht.
Aber es kann dir keiner was.
Und was die Geräuschmessung in DL angeht. Auch die ist eh eine Farce.
Danke euch:gut: