...hat das Teil schon jemand von Euch im Briefkasten gehabt? Ich hab noch keine......
Druckbare Version
...hat das Teil schon jemand von Euch im Briefkasten gehabt? Ich hab noch keine......
Kam vor etwa einer Woche.
... mindestens .... habe schon die Briefwahlunterlagen ;)
Ist bestimmt schon zwei Wochen her, dass die kam.
meine ist schon laaaaaange da
..na super, werd ich morgen mal telefonieren....
Danke für die Antworten....
Auch schon seit gut einer Woche...
Ich habe sie schon seit 2 Wochen!!!
Ich hab meine auch schon ca. 2 Wochen.
Wer weiss was Du beim letzten mal dort angestellt hast ;)
...doch wohl nicht weil ich in der Kabine porniert habe. Darf man doch, oder ;)
Hättest das Taschentuch dann aber nicht in die Urne schmeissen sollen... 8o
Uuppss, scheiß genetischer Fingerabdruck....
ähh, ich dacht da kommen die 5 euro rein... ;) :DZitat:
Original von PCS
Hättest das Taschentuch dann aber nicht in die Urne schmeissen sollen... 8o
verwechselst Du mit dem Opferstock, der 5er für die Stimme kommt aus dem Staatssäckel....und Strom kommt aus der Steckdose...Zitat:
Original von vincentjun
ähh, ich dacht da kommen die 5 euro rein... ;) :DZitat:
Original von PCS
Hättest das Taschentuch dann aber nicht in die Urne schmeissen sollen... 8o
Na, sie werden dir doch nicht deine Wahlrechte aberkannt haben, alter Verbrecher? :cool: :cool: :cool:
ich hab schon letzte woche gewählt, mich hat das duell nochmal bestärkt das richtige angekreuzt zu haben... :D
:D :D :D :D :D lool luis...überprüf erstmal alles,vielleicht darfst du ja garnicht :D :DZitat:
Original von Luis
...hat das Teil schon jemand von Euch im Briefkasten gehabt? Ich hab noch keine......
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen und nicht in Deutschland oder in den anderen Mitgliedstaaten vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt im Allgemeinen von Amts wegen.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich auch die im Ausland lebenden Deutschen. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis setzt in diesem Falle aber einen Antrag des Wahlberechtigten voraus. Zu den Einzelheiten siehe die Informationen auf der Webseite des Bundeswahlleiters.
Wahlberechtigt sind auch die in Deutschland wohnenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn sie sich für die Ausübung ihres Wahlrechts in Deutschland entschieden haben. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis setzt ebenfalls einen Antrag des Wahlberechtigten voraus, es sei denn, ein entsprechender Antrag wurde bereits bei der Europawahl 1999 gestellt. Zu den Einzelheiten siehe PDF-Datei des Flyers sowie die Informationen auf der Webseite des Bundeswahlleiters.
Quelle:Auswärtiges Amt ;)
Und ich habe die Briefwahlunterlagen schon wieder zurück geschickt...ist leider nix dabei gewesen für mich... :DZitat:
Original von Maga
... mindestens .... habe schon die Briefwahlunterlagen ;)