Hallo Kommune,
ich bräuchte mal Input bzgl. Haftung von Vereinsvorstandschaften. Ist hier jemand, der da juristisch bewandert ist, oder so jemanden kennt?
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Hallo Kommune,
ich bräuchte mal Input bzgl. Haftung von Vereinsvorstandschaften. Ist hier jemand, der da juristisch bewandert ist, oder so jemanden kennt?
beschreib‘ doch mal etwas genauer worum es geht. Habe im Rahmen der D&O-Versicherung häufig mit dem Thema zu tun, vielleicht kann ich Dir da helfen. Ich schicke Dir mal einen Link mit Infos zu dem Thema :gut:
Es geht um einen wirtschaftlich in schieflache geratenen Verein, in dessen Vorstand ich bin. Mir wurde jetzt die 2. Vorstandschaft angetragen, bevor ich mir den Schuh aber anziehe, bleibt die Haftungsfrage.
Haftet der 1. und 2. Vorstand mit seinem Privatvermögen in jedem Falle, oder nur bei grober Fahrlässigkeit?
Mir liegt der Laden am Herzen, aber ich habe keine Lust, da im Falle des Falles komplett evtl. unüberschaubare Kosten privat zu übernehmen.
Die Haftungsfrage hängt auch davon ab, wofür gehaftet werden soll.
Praxisrelevant ist vor allem die Haftung nach der Abgabenordnung, wenn der Vorstand die steuerlichen Pflichten des Vereins vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt (Link).
Ansonsten gibt es keine grundsätzliche Haftung des Vorstands. Kann ein Verein seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, weil einfach schlecht gewirtschaftet worden ist, dann wird der Verein insolvent, aber der Vorstand hat keine Rettungs-/Nachschuss- oder sonstige Zahlungspflicht.
Ob "1. Vorstand" oder "2. Vorstand" oder irgendein anderes Vorstandsmitglied haftet, ist übrigens irrelevant.
Ruf mich gerne an, wenn Du detaillierte Fragen hast. Meine Nummer findest Du bei Google ;)
Nico, ich habe gerade tatsächlich mal deinen Nick gegoogelt...
https://www.bild.de/regional/dresden...9786.bild.html
8o:rofl:
8o :rofl:
René, vielen Dank für den Link!
Nico, Dir auch vielen Dank! Ich melde mich gerne kurz mal bei Dir. :dr:
Ihr seid klasse. Vielen Dank! :dr: