Original von Ex Tunc
Zitat:
Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar? 8o
obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:
ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht... :rolleyes:
allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus??? ?(
bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.
in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.
das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.
bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..
von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..
ET