Wirtschaftlichkeitsberechnung für öffentlich geförderte Wohnung - Hilfe!!!
Anlässlich des geplanten Verkaufes meiner mittlerweile leerstehenden Wohnung ist die Frage nach der zu erzielenden Miete pro m² aufgetaucht.
Laut Amt für Wohnungsbauförderung ist, basierend auf den Berechnungen von 1992 (Erstellungsjahr des Hauses), die Maximalmiete 3,95 Euro (!) pro m². Sollte der Eigentümer per zu erstellender Wirtschaftlichkeitsberechnung nun höhere Kosten nachweisen, wäre eine Erhöhung ggf. genehmigungsfähig. Die sehr freundliche Dame vom Amt zeigte sich einsichtig dafür, dass zu diesem Preis heute kaum wirtschaftlich vermietet werden kann, konnte mir aber keinen Hinweis darauf geben, wie denn so eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen sei.
Ich selbst habe die Wohnung nicht gebaut, sondern erst in 2010 (gutgläubig) erstanden. Heute würde ich nichts gefördertes mehr kaufen. Die Wohnung ist die einzige von fünf Einheiten, die mit Mitteln der NRW-Bank errichtet wurde. Der seinerzeitige Bauherr ist nicht mehr erreichbar.
Hat jemand schon einmal eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt? Ist vielleicht jemandem ein Leitfaden hierzu bekannt?
Besten Dank im Voraus!