Sind in Deutschland Gewinnspiele, bei welchen der Kauf eines Produktes/einer Dienstleistung Bestandteil der Teilnahmebedingung sind erlaubt? Bei uns in der Schweiz ist das ein klares No-Go.
Druckbare Version
Sind in Deutschland Gewinnspiele, bei welchen der Kauf eines Produktes/einer Dienstleistung Bestandteil der Teilnahmebedingung sind erlaubt? Bei uns in der Schweiz ist das ein klares No-Go.
Bei Lotto muss ich auch nen Lottoschein kaufen :ka:
Gerade gefunden, bei euch geht das jetzt offensichtlich … In der Schweiz kann das sehr teuer werden.
"Ergebnis: Das Kopplungsverbot in seiner bislang bekannten Form existiert nicht mehr. Eine Kopplung von Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit einem Wareneinkauf oder sonstigen Umsatz ist zukünftig zulässig. Aus dem Urteil des BGH folgt jedoch keine völlig pauschale Erlaubnis solcher Sonderaktionen. Sollte eine solche im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellen, eine extreme Anlockungwirkung ausüben oder gegen das Transparenzgebot verstoßen, kann diese weiterhin wettbewerbswidrig sein."
Quelle
Es war in Deutschland bis vor einem halben Jahr ausdrücklich verboten, dieses Verbot ist aber aufgehoben:
http://www.omsels.info/die-verbote-o...t/h-4-nr-6-uwg
Das heißt: eine Kopplung eines Gewinnspiels an den Kauf einer Waren kann zulässig sein.
Ich meine mich an eine Werbeaktion eines Supermarktes zu erinnern, sinngemäß jeder 100. Einkauf ist kostenlos, unser Kassensystem hat nen Zufallsgenerator eingebaut und entscheidet.
Das war vor deutlich mehr als einem halben Jahr. War das nicht zulässig? und wäre es heute zulässig?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: das war und ist zulässig. Wenn Du es verbindlich haben willst, müsstest Du mir noch etwas Zeit mit meinem Computer geben ;)
Ne, nicht wichtig. Aber danke!