Kündigung Einliegerwohnung: Kurze Einschätzung erbeten
Liebes Forum,
meine Mutter möchte dem Mieter ihrer Einliegerwohnung kündigen. Im Haus existieren 2 Parteien. Sie selbst bewohnt die eine, die andere ist erwähnte ELW.
Nun könnte sie ohne Angaben von Gründen auf Basis von §573a, Abs. 1 (BGB) kündigen. Wobei sich die Kündigunsfrist dann von 3 auf 6 Monate verlängern würde.
Ich bitte aber um Einschätzung einer anderen Möglichkeit, wie die Kündigung schon nach 3 Monaten wirksam werden könnte: Der Mieter verstößt gegen den Mietvertrag, indem seine Freundin in die Wohnung eingezogen ist. Das deute ich als grobe Verletzung des Mietvertrages, in welchem ausdrücklich nur ein "Bewohner" vereinbart ist. Auch die Nebenkosten (pauschal) sind nur auf eine Person ausgelegt. Die Wohnung ist auch nur ca. 30qm groß.
Wäre diese eurer Meinung nach in diesem Fall ein stichhaltiger Sonderkündigungsgrund?
Oder sollten wir lieber den sicheren Weg der Kündigung nach §573a wählen?