Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?
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Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?
Gute Frage. Aber solange da nichts entgültig entnommen wird oder verändert wird sollte das doch kein Problem sein. Zugriff hat der Eigentümer auch immer.
Ware kommt im Container per Schiff aus Asien.
Lagerung in Deutschland im Zolllager.
Dann in die Schweiz.
Wir verkaufen DDP, haben also ein Interesse daran, keinen Zoll zu bezahlen.
Import mit Form A aus China ist in die EU für diesen Artikel nicht mehr zollbefreit.
Aber: China und Schweiz haben ein Freihandelsabkommen. Ware müsste also eigentlich direkt aus China in die Schweiz.
Aus logistischen Gründen muss das aber eigentlich über Deutschland laufen. Um Zoll zu vermeiden, dann über Zollfreilager.
Aber: Da darf eigentlich nichts gemacht werden, was die Ware verändert oder veredelt. Das verändert dann den präferenziellen Ursprung, wurde mir erklärt.
Ich frage mich halt, ob diese kleinen Tests unter Veredelung fallen...
Wieso muss das über Deutschland laufen, Schweiz hat doch auch Zollfreilager :grb:
http://www.embraport.ch/de/liegensch...freilager.html
- Kommissionieren, Umpacken im Transit
- Warenkontrolle, Qualitätskontrolle, Testläufe für Maschinen
und Apparate
Evtl. steht hier etwas relevantes dabei.
http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms...ring=zolllager
Notfalls würde ich einfach mal beim HZA anrufen. Das mache ich bei Unklarheiten immer, bei uns sind die Leute sehr freundlich und hilfsbereit.
Klar, das hilft Dir jetzt nicht direkt, aber ich wollte es mal erwähnen. :)
Danke Euch allen!
Unser HZA sagt, ich darf nichts testen, aber hier hab ich jetzt neues Futter....
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...rchResult=true
Hmmmm, den Link werde ich mal meinem HZA schicken....