ich hatte soeben ein ganz tolles Thema zum Mittag, (was einem bei Pudding nicht alles einfällt) welches ich auch mal öffentlich zur Diskussion stellen möchte.
Wie bekannt sollte jeder Betrieb der Leistungen Dritter gegenüber macht, eine Haftpflicht haben für eigenes Verschulden.
Um es mal vereinfacht darzustellen:
Wenn ich was an einer Uhr arbeite, ist dieser Arbeitswert mit Faktor XY für die Haftung kalkuliert.
Beispiel :
Montiere ich ein...
Inlay für eine 16610 und es geht kaputt (Schaden 24,- CHF )
Inlay für eine 116610 und es geht kaputt (Schaden 158,- CHF )
Inlay für eine 1675 und es geht kaputt (Schaden eigentlich doch auch nur 24,- CHF ) oder?
Jetzt die Frage: müsste eine Handhabung an einer Vintage aufgrund des Markwertes von Teile nicht höher betitelt werden? (Bei Ceramic ist der AW auch angehoben)
Ich bin der Meinung könnte man, muss man aber nicht. :grb:
Wie sieht ihr das ?