Frage an die Mietrechtler: Stolpersteine bei Eigenbedarfskündigung?
Die letzten Beiträge, die ich über die Suche gefunden hatte, sind schon mehrere Jahre alt. Zwischendurch war dann auch eine Reform des Mietrechts durch den Gesetzgeber angedacht, die ggf. neue Aspekte aufbringt :rolleyes:
Konkret geht es um eine Eigenbedarfskündigung durch mich als Vermieter zugunsten eines Elternteils, der an der vermieteten Immobilie auch Nießbrauch hat. Der Elternteil plant die Immobilie als Zweitwohnsitz (neben dem Erstwohnsitz im Ausland) ab Ende diesen Jahres zu nutzen. Wie setze ich so etwas bestmöglich auf, welche Stolpersteine gibt es (erfahrungsgemäß) zu beachten? Danke Euch!