Frage zum Thema Haftung bei Fehlberatung beim Möbelkauf
Hallo zusammen,
eine theoretische Situation: Jemand möchte sich eine wirklich gute Couch gönnen und entdeckt, dass es bei einem Hersteller zufällig das gewünschte Modell mit verschiedenen Stoffen im Angebot gibt. In diesem Angebot würde die gewünschte Couch (Dreisitzer, davon eine Recamiere) rund 6.000,- Euro kosten.
Also Möbelhaus gesucht, online Anfrage für einen Beratungstermin vereinbart und auf die gewünschte Kombination verwiesen.
Beim Möbelhaus arbeitet eine vom Hersteller geschulte Fachverkäuferin. Nachdem ihr mitgeteilt wird, dass der Käufer eine Katze hat, rät die Verkäuferin von diesem Stoff ab, da die Katze mit den Krallen Spuren hinterlassen könnte.
Also wird nach einem alternativen Bezug gefragt, der robust sein soll und einer Katze widersteht. Das Ergebnis: Die Couch kostet rund 8.400,- Euro! 8o
Da das Modell gefällt, wird trotzdem bestellt.
Monate später: Die Couch wird geliefert, die Freude ist groß ... für ca. 30 Minuten ... die Katze springt normal auf die Couch und bleibt sofort hängen ... und hinterlässt eine erste Schlaufe! Im Laufe des Tages entstehen weitere Schlaufen. =(
Schon beim normalen "Treteln" entstehen deutliche Spuren, die nicht zu beseitigen sind. Als Erstmaßnahme werden Decken zur Verhüllung eingesetzt, um weitere Schäden zu vermeiden.
Der Käufer setzt sich per Mail direkt mit dem Verkäufer bzw. dem Service in Verbindung. Keine Reaktion. Nachdem telefonisch nachgefragt wird, kommt das Versprechen, am nächsten Morgen kontaktiert zu werden ... was wieder nicht geschieht.
Zwischenzeitig wurde der Hersteller kontaktiert. Ein Sachbearbeiter, der Reklamationen bearbeitet, erklärt dem stolzen aber unglücklichen Couchbesitzer, dass genau der verkaufte Stoff für Haustiere nicht geeignet sei, weil 95% Schurwolle und Schlaufen. Jeder andere Bezug wäre geeigneter gewesen, also auch der aus dem Angebot. Und ja, die Verkäuferin hätte es wissen müssen, weil dies geschult wird.
Ergo: Der Käufer hat über 2k € mehr gezahlt und jetzt einen Bezug, der gänzlich ungeeignet ist ... das Verkaufshaus schweigt weiterhin.
Nun die theoretische Frage: Auch wenn der Verkauf bzw. die Beratung rein mündlich erfolgte: Macht es Sinn, aufgrund dieser eklatanten Fehlberatung zu klagen?
Hilfreiche Hinweise werden dankend angenommen! :dr:
Gruß,
Sascha