Zitat von
hugo
tja,ist so eine sache mit den "papieren".
ansich handelt es sich dabei um nichts weiter als "nur" einen garantieschein.
auf diesem ist das kaufdatum,der konzi,verkaufsland,die gehäusenummer und wenn eingetragen der käufer der uhr vermerkt.
nach ablauf der garantie/gewährleistung ist dieses ansich wertlos denn es können keine ansprüche mehr geltend gemacht werden.
besitznachweis ?? nur wenn ich persönlich als käufer eingetragen bin,ansonsten als 2,3+++ besitzer wertlos.
garantie für echtheit oder nicht gestohlen ?? gibt es mit dem zertifikat auch nicht.
es werden bei ebay schon blankozertifikate angeboten und gestohlene uhren mit zertifikat gab es auch schon.
meiner meinung nach muss das jeder für sich selber endscheiden ob
ihm beim gebrauchtuhrenkauf das zertifikat die obligatorischen 200-500? für ein ansich wertloses platt papier wert sind.
ich kann darauf verzichten wenn die uhr aus einer seriösen quelle kommt.
gruss
hugo