Abmahnung wegen fehlender Energieausweisangaben
Findige Anwälte beginnen bereits damit, private Vermieter, die Wohnungen inserieren, ohne die Angaben aus dem Energieausweis im Inserat zu erwähnen, abzumahnen.
Habe ich gerade von Kundschaft erfahren
Hintergrund
Zum 1.5.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:
Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit.