Verwandschaftsverhältnis Ehepartner
Ich hatte heute eine kleine Diskussion, ob es sich bei einem 'Ehepartner' auch gleichzeitig um einen 'Verwandten' handelt.
Meine Schwägerin ist der Meinung dass dem so sei und bezieht sich u. a. auf verschiedene Sonderrechte für Ehepartner.
Einschlägige Wikipedia-Auskünfte, die ja - wie hinlänglich bekannt - nicht immer zu 100% korrekt sein müssen, besagen das Gegenteil. Hier heißt es z. B.: "Die Eheschließung begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den beiden Ehepartnern..." Quelle :ka:
Hier hat doch bestimmt jemand Ahnung und kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen?
Danke vorab! :gut: