Baumangel per SMS kommuniziert. Rechtsgültig?
Ich habe eine Frage an die Baurecht-Spezialisten.
Hintergrund:
Ende Juni 2013 habe ich durch einen Zimmerermeister meine, an einer Stelle, undichte Terassenüberdachung reparieren lassen ( mit offiziellem Auftrag ). Einige Zeit nach Fertigstellung stellte sich beim ersten Regen heraus, dass an einer Stelle immer noch eine Undichtigkeit bestand. Nach Aufforderung von mir ( per SMS ) den Schaden zu beheben, erschien der Handwerker nach einiger Zeit und "behob" den Schaden ( Zitat: an der Stelle wo die fünf Tröpfchen reingelaufen sind haben wir noch eine Schraube reingedreht. Muss man jetzt mal abwarten ). Genau das tue ich jetzt, abwarten, denn dasvDach ist immer noch undicht; trotz mehrfacher Aufforderung, immer per SMS, ist seitdem nichts mehr geschehen, mal war er in Urlaub, mal der Kollege krank.
Ich werde ihn jetzt per Einschreiben erneut auffordern nachzubessern. Ist der SMS-Verkehr irgendwie verwendbar oder wird so etwas nicht anerkannt? Oder spielt es gar keine Rolle, da alles, auch jetzt noch, in der Gewährleistungszeit liegt?