Baum nach Sturm in Nachbars Garten - wer schafft ihn weg und zahlt dafür?
Bei Mietern sind zwei Bäume nach heftigem Gewittersturm umgefallen, einer in Nachbars Garten. Gott Sei Dank nur geringe Schäden im Garten, kein Schaden am Haus und kein Personenschaden. Jetzt erzählte meine Frau, es gebe wohl eine relativ neue gesetzliche Regelung, nach der, ob sinnvoll oder nicht, der Nachbar dafür zuständig sei, den eigenen Schaden bei ihm zu beheben und auch den Teil des Baums, der auf seinem Grundstück liegt, selber zu zerlegen und zu entsorgen, auf seine Kosten. Aber sie wusste keine Quelle für diese Bestimmung. Weiß das jemand von Euch, ob's stimmt und wo man das nachlesen kann?