http://www.n-tv.de/technik/Paypal-Ku...e10782581.html
Ich gebe es zu! Ich bin als gewerblicher Verkäufer kein Freund von dem Verein. Ich bin gespannt, ob sie aus der Nummer so einfach rauskommen.
Hat jemand diese Mail erhalten?
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http://www.n-tv.de/technik/Paypal-Ku...e10782581.html
Ich gebe es zu! Ich bin als gewerblicher Verkäufer kein Freund von dem Verein. Ich bin gespannt, ob sie aus der Nummer so einfach rauskommen.
Hat jemand diese Mail erhalten?
hier :dr:
Der Email Marketing Manager wird dafür gefeuert...
Hab grad die Entschuldigungsmail erhalten, einschließlich eines Verweises auf einen Paragraphen des BGB
Hier nur die Gewinnmail =)
Ich bin reich :jump:
ich ebenfalls..einmal 500 bouletten für die nächste "shoppingtour"...und dann einige stunden später die entschuldigung...
KK aus dem paypal Profil löschen. Für 500 EUR einkaufen gehen und per Lastschrift zahlen. Widerruf der Lastschrift mit der Begründung: Bitte mit dem Gewinn verrechnen. Dann hast du 500 EUR aber kein pp mehr. ;)
wenn mit KK eine kreditkarte gemeint sein sollte...habe ich nicht..brauchte auch noch nie eine..und werde vermutlich auch keine haben bis zu meinem abstreifen der leiblichen hülle...
und ob das so einfach geht..mit dem frohen einkaufen und der lastschrift..und der bitte um verrechnung mit dem gewinn,den es nicht gibt..also noch nicht..oder nie?..keine ahnung.
bin kein jurist...und möchte ungern auf einer summe von 500 euro hocken bleiben für irgendeinen ramsch,den ich ohne diesen fehler seites paypal niemals angeschafft hätte.
Jessas, ich hatte den ;) vergessen! Das war ein Scherz!
scherz?..das musste einem schlichten gemüt,einem schulversager und -abbrecher wie mir doch sagen....sonst komme ich noch auf dämliche gedanken...
"Die Paragraphen, auf die Ihr euch beruft - § 119 und 120 beziehen sich auf Willenserklärungen. Ich habe da andere Informationen: "Es handelt sich bei der Gewinnmitteilung um keine Willenserklärung sondern um eine geschäftsähnliche Handlung (so auch im Erman BGB Kommentar, §661a). Somit sind die auf Willenserklärungen bezogenen Anfechtungsregeln nicht anwendbar. Ebenso wird ein Widerruf, etwa analog §658 BGB, nicht möglich sein."
Gerichtet an paypal. Quelle: FB
Bin gespannt, was unsere Anwälte zu dem Fall sagen.
Ja 500 haben sie mir auch als Gewinn auf meinem Konto zugesagt. Beim einloggen auf der pp Seite, war da aber nix mit Guthaben=(
Eine Entschuldigungsemail habe ich noch nicht erhalten...
Hab die Gewinnmail gar nicht gesehen. Hätte sie wahrscheinlich eh gelöscht. Also: nix passiert. ;)
paddy..ganz einfach..im ausland bin ich nie..verreisen tue ich nicht...habe tatsächlich..jetzt..bei näherem nachdenken..die grenzen berlins seit 2006 nicht mehr gen brandenburg überschritten.onlineeinkäufe per paypal..oder vorabüberweisung...ich fahre ausschliesslich rad...eine kreditkarte habe ich bislang nicht vermisst.
8o