Auch ich dachte hinter SEPA verbirgt sich nur die IBAN und BIC. Beim Lastschriftverfahren ändert sich allerdings einiges.
http://www.handelsblatt.com/finanzen...e/8071966.html
"Die Sepa-Basis-Lastschrift hingegen muss bei einer ersten oder einmaligen Lastschrift mindestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei einer Folgelastschrift sind es zwei Tage. Außerdem muss dem Zahlenden mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit eine Information (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und das Einzugsdatum zugesendet werden. „Das ist insbesondere für Unternehmen, die monatlich wechselnde Beträge einziehen, eine Herausforderung. Über Anpassungen in ihren Geschäftsbedingungen können Unternehmen die Vorlagefrist allerdings verkürzen“, sagt Bruck."
"Doch es gibt noch mehr Änderungen: Wer per Sepa-Lastschrift Geld einziehen will, braucht zunächst eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese ID kann bei der Bundesbank beantragt werden. Daneben muss ein unterschriebenes Sepa-Mandat des Zahlenden vorliegen, praktisch der Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung. Nötig ist das sowohl für die Sepa-Basis- als auch für die Sepa-Firmenlastschrift. Jedem Sepa-Mandat wird eine sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen. Diese muss innerhalb eines Unternehmens eindeutig sein und könnte zum Beispiel aus der Kundennummer bestehen."
Quelle: Handelsblatt
Damit dürfte das Thema Lastschrift im Online-Handel erledigt sein und paypal dürfte sich freuen.