....ich fahre seit ca. 10 Jahren nur Firmenfahrzeuge. Kann man die unfallfreie Zeit anrechnen lassen? :grb:
Zur Zeit bin ich in der SF 11 :rolleyes:
Vorab vielen Dank =)
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....ich fahre seit ca. 10 Jahren nur Firmenfahrzeuge. Kann man die unfallfreie Zeit anrechnen lassen? :grb:
Zur Zeit bin ich in der SF 11 :rolleyes:
Vorab vielen Dank =)
Kann nur für Österreich sprechen - wenn dir die Firma die SF-Klasse überträgt, kein Problem, sonst nur mit Verhandlungsgeschick und Entgegenkommen des jeweiligen Versicherers möglich.
Sollte möglich sein. Lass es Dir vom AG bescheinigen und frage dann die Versicherer. Nach sieben Jahren dürfte aber Dein alter SF verloren sein und beginnst wieder bei SF 1/2 oder so. Oder hast Du den privaten SF unter Hinweis auf einen Firmenwagen ruhen lassen?
Hallo Markus,
wenn die Firma Dir den Rabatt abtritt ( also darauf verzichtet ) sollte das kein Problem sein. Also, bescheinigen alleine reicht nicht.
Ansonsten gibt es Sonderregelungen: Gibt es schon ein versichertes Fahrzeug in der Familie wäre eine Möglichkeit.
Erstmal vielen Dank.
Ich hab noch ne Handvoll Blechroller, daher die SF 11. Familie scheidet aus.
Dann nimm den Rabatt, bei der Blechbüchse ist das ja relativ unerheblich ob SF 11 oder SF2 ( oder so ), kostet ja eh fast nix. Also: Rabatttausch.
PS: Die 10 Jahre Firmenwagen hätten Dich auch nicht weiter gebracht, wäre max. SF10.
Den SF kannst Du nur anrechnen lassen, wenn Dein Arbeitgeber ihn Dir abtritt und auch nur dann in einen extra Vertrag.
Auf Deinen bestehenden kannst Du es nicht gutschreiben lassen.
Ach so, die Zeit in der ein SFR verfällt sind 10 Jahre und keine 7 !
Also für 10 Jahre Dienstwagen bekommst mit einem reinen Nachweis des Arbeitgebers max. SF5 gutgeschrieben. SF 10 kannst getrost vergessen.
Und den evtl. Dienstwagenrabatt kannst leider auch nicht onTop kalkulieren.
Ok, Danke. Also, keine Addition von SF 10 und SF 11 :D
Da lobe ich mir die Schweiz wo es nur zählt wie lange man den Führerschein hat und nicht ob man ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat.
Die sollte man nicht verfallen lassen.......
Heißt das, hat man 10 Jahre kein zweitauto oder kein Motorrad angemeldet fängt man von null an? So in etwa wie ein Führerscheinneuling?
Nahezu alle Versicherer bieten dann auch schon die SF1 an :gut:
sf 1, sf 1/2 oder sf 2... vollkommen egal und jeder versicherer macht das ein bißchen anders...am ende des tages ist entscheidend was ich für einen preis zahlen muß
Ist dies jetzt überall so und/oder gelten dann die alten AGBs nicht mehr?
Auch hier steht noch sieben Jahre: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt
Laut unserer Fachabteilung sind es generell 10 Jahre.
100% sicher bin ich mir aber nicht, da es auch eine interne Regelung sein kann, um sich gegenüber dem Markt besser zu stellen.
Viele Versicherer haben, sofern das Fahrzeug bei ihnen wieder angemeldet wird, auch nach mehr als 10 Jahren kein Problem damit den sfr anzurechnen, so die Erfahrung aus dem Alltag.
Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht.
Und hoch. :)
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