Hallo zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage zu einer Kündigung,da ich meinen Hausanwalt nicht erreiche und schnell eine Antwort brauche wende ich mich an euch.
Wir haben einen Mitarbeiter gekündigt,fristlos zum 10.09.2012.
Dies haben wir per Einschreiben getan am 10.09.2012.
Nachweislich ist das Einschreiben aber noch nicht überreicht worden,es liegt auf der Postfiliale (Der Mitarbeiter bzw ehemalige ist im Urlaub)zur Abholung.
Ab wann gilt die Kündigung?Erst mit Zustellung also wenn er Kenntnis davon hat oder ab dem 10.09.2012 in diesem Fall?
Sollte sie erst gelten ab der Zustellung müssten wir doch Rückwirkend die Kündigung auf das Zustelldatum ändern oder?