Ebäh - rechtliche Frage ; Hilfe erwünscht ...
Hallo. Ich habe als Privatverkäufer etwas bei ebay , per Sofortkauf , verkauft . Der " angebliche Käufer " ( nur 3 Bewertungen , der von ebay übermittelte Name mit Anschrift ist nicht excistend ... ) meldet sich nicht . Nach 3 Mails von mir kommt ( nach 4 Tagen ) eine Käuferantwort : Bin in Ferien , melde mich in 2 Wochen bei Ihnen .... ! Also , werd ich bei ebay ( nach 4 Tagen ) diesen Artikel als nicht bezahlt melden und nach weiteren 4 Tagen meine Verkaufsprovision rückerstatten lassen ..... Richtig !? Soweit eigentlich auch ok .... Nun meine eigentliche Frage : Wie lange bleibt dieser Kaufvertrag bestehen - Gibt es eine Frist in dieser der Käufer zahlen muss ? Also , ich denke mal in meinem Falle war Es ein Spaßbieter ... Nur wie sieht Es aus , sollte nach einigen Tagen / Wochen Jemand wirklich auf den Abschluss dieses Kaufvertrages bestehen und ich, als Verkäufer , möchte / kann diesen Kaufvertrag nicht mehr erfüllen ??? Für Ratschläge / Tips wäre ich dankbar - mfg B.:verneig: