Recht - Kauf - Beweis für Zugang einer Auftragsbestätigung
Hallo,
sicher gibts hier Mitglieder die sich in den Weiten des Kaufrechts auskennen.
Wer ist in der Pflicht nachzuweisen ob der Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hst ?
Sachlage:
A macht eine Vertragsänderung bei B , sagen wir mal von einem Telefontarif Vertrag. Dies wird telefonisch gemacht. Nun läuft der Vertag seit 9 Monaten.
A möchte nun den Vertrag kündigen. B sagt, geht nicht da mindestens 24 Monate Laufzeit laut AGB. AGB wurden mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
A sagt, keine Bestätigung bekommen, damit auch keine AGB und unterschrieben habe ich nichts.
Was nun. Ist eine wirksame Änderung zustande gekommen ? Muss B nachweisen das A eine Auftragsbestätigung erhalten hat damit Vertrag gültig ist / bleibt ?
Gruss
Micha