Eben erreicht mich die Nachricht aus der Familie:
Ein Artikel wurde versehentlich mit "Sofortkauf" für EUR 1,- erstellt, satt als "Startpreis" EUR 1,-.
Zack, weg!
Es ging um ein spezielles Wüsten-GPS, was mindestens 3-stellig gebraucht gehandelt wird.
Unter was fällt eine Nichterfüllung des KV gegenüber dem eBay-Käufer, Irrtumsvorbehalt?
Irgend'n Paragraph o.ä. bekannt, als Infoargument?