Eine Frage an das allwissende Forum: Die Eröffnung einer Ernährungsberatungs-Praxis durch eine Diätassistentin ist geplant. Ist ja ein m. W. freier Beruf. Welche Kammer ist dafür zuständig ? Thx !
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Eine Frage an das allwissende Forum: Die Eröffnung einer Ernährungsberatungs-Praxis durch eine Diätassistentin ist geplant. Ist ja ein m. W. freier Beruf. Welche Kammer ist dafür zuständig ? Thx !
Die Speisekammer?
Sorry, der musste raus ... ;) ... bestimmt meldet sich auch bald jemand mit etwas Sinnvollem.
Bin schon wieder weg :weg:
Korrekt - ist selbst nach Auffassung der Finanzverwaltung eine freiberufliche Tätigkeit: Bedeutet keine Gewerbsteuer. Zudem auch keine Umsatzsteuer auf die typischen Leistungen. Eine Gewerbeanmeldung ist auch nicht notwendig. M.W. auch kein "verkammerter Beruf" - zum Glück !
Nö - aber die Finanzverwaltung ! Die meint es sei eine heilberuflich ähnliche Leistung i.S.d. § 4 Nr. 14 a UStG. Also sollte man sich mal ausnahmsweise deren Meinung anschließen. Streiten macht hier wirklich keinen Sinn ;).
Hätte ich nicht gedacht, Danke!
Dank Dir für die Infos, Bernd !