Moin R-L-X !
Kurze Frage, bei einer Eigentumswohnung fällt ja das sogennante Hausgeld an.
Wenn ich diese jetzt vermiete,welche Posten kann ich vom Hausgeld als nebenkosten geltent machen.
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Moin R-L-X !
Kurze Frage, bei einer Eigentumswohnung fällt ja das sogennante Hausgeld an.
Wenn ich diese jetzt vermiete,welche Posten kann ich vom Hausgeld als nebenkosten geltent machen.
Hi Thorben,
zunächst ein mal nur das, was Du im Mietvertrag dokumentiert hast.
Schau mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...rkv/gesamt.pdf
Um sicher zu gehen, auch für zukünftige neue Betrreiebskosten, die der Betriebskostenverodnung später hinzugefügt werden, gerüstet zu sein, würde ich mich auf die Verordnung beziehen - allerdings mit dem Zusatz "in der jeweils gültigen Fassung"; sonst kannst Du später hinzugefügte Kosten nicht umlegen.
Hallo Thorben,
wenn die Hausgeldabrechnung von einer Hausverwaltung gemacht wird, werden normalerweise die umlagefähigen Nebenkosten entsprechend gekennzeichnet.
Ist das bei Dir nicht so?
Bei mir war das aufgelistet --> Abrechnung von Techem. Umlagefähige Kosten und Nicht umlagefähige Kosten...
Ist doch dann einfach - umlagefähig - umlegen,:D
dazu kannst du noch die Grundsteuer (falls im MV verankert) umlegen.;)
Gruß
Robby
Hier die Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten
http://img600.imageshack.us/img600/5...triebskost.jpg
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http://img853.imageshack.us/img853/5...triebskost.jpg
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Gruß
Robby
danke männers