Hallo Zusammen
Ich bin Architekt und arbeite in der Schweiz. Nun habe ich mich heute Mittag mit einem Berufskollegen über einen fiktiven Fall unterhalten.
Nehmen wir mal an ein Architekt macht einen Baubeschrieb und eine dazugehörige Baukostenschätzung. Im Baubeschrieb steht, dass ein offener Kamin (Cheminee) für 20'000 CHF enthalten ist. Diese Position geht aber in der Baukostenschätzung vergessen.
Wer ist nun für diesen Fehler haftbar? Mein Kollege meinte der Architekt muss für die 20'000 CHF aufkommen. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Architekt nur für den entstandenen Schaden (evtl. höherer Hypothek) aufkommen muss und nicht für die 20'000 CHF da diese ja Wertvermehrend sind.
Im Gesprächsverlauf kamen wir dann zu einer anderen Konstellation. Was passiert in obigen Fall, wenn der Bauherr das Haus oder die Wohnung mit den o.g. Unterlagen (Baubeschrieb und fehlerhafte Baukostenschätzung) an eine dritte Person verkauft? Hätte der Verkäufer dann nicht die Unterlagen ebenfalls prüfen müssen oder kann er sich auf den Fehler des Architekten berufen und nun Schadensersatz in voller Höhe fordern?
Wie gesagt, handelt es sich zum Glück um einen fiktiven Fall. Allerdings wäre ich sehr interessiert von einem Fachmann (Anwalt) zu hören wie sich die Situation wirklich verhält, am besten nach Schweizer Recht, wobei ich denke, dass sich das nicht grundlegend vom deutschen Recht unterscheiden wird.