Habe ein Brett vor dem Kopf.Es geht um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger KV
Ich benötige nun auch mal einen fachkundigen Rat. Ich bin Geschädigter in Sachen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall.
Nun erhalte Ich ein Schreiben des hiesigen Polizeipräsidium mit drei Ankreuz-Möglichkeiten:
Strafantrag
1.stelle ich / wir hiermit Strafantrag ( Hinweis : Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist hiervon nicht berührt)
2.behalten Ich / wir uns die Stellung eines Strafantrages vor
( Es ist uns/mir bekannt, dass Ich / wir die Antragsfrist selbständig wahrzunehmen habe )
3.stelle Ich / wir hiermit keinen Strafantrag ( Hinweis: Diese Erklärung ist unwiderruflich )
Helft mir bitte mal weiter. Ich ging davon aus , dass bei einer Körperverletzung automatisch Strafanzeige gestellt wird.
Ich habe nun mehre Meinungen / Aussagen bekommen.
Die da heißen: Auch wenn Ich Punkt 3 ankreuze, wird der Schädiger eine Anzeige von der Polizei / Staatsanwalt :ka: bekommen.
Welche Nachteile könnte Ich bekommen wenn Ich 3 ankreuze.
Welche Vorteile der Schädiger.
Welche Vorteile habe Ich wenn ich 1 ankreuze.
Welche Nachteile hat der Schädiger.
Danke Euch im vorraus. Ihr habt bestimmt genug Erfahrung, mir bei dieser Sache weiterzuhelfen.