Frage PAngV, Reiseangebote
Hallo Juristen! :D
eine Frage zur PAngV.
Wenn ich einen Katalog erstelle mit hochwertigen Reisen, dort aber nicht die genaue Reise angebe, sondern nur, wie eine Tour ungefähr aussehen könnte, d.h. 16 Tage in 5* Hotels oder was auch immer, ohne Datum, muss ich dann einen Preis hinschreiben?
Ich will keine Preise nennen, sondern nur Lust darauf machen, eine konkrete Reise bei uns anzufragen.
In der PAngV kann ich keine Ausnahme finden, die genau hierauf passt. Fakt ist aber, dass ich gar keinen Preis kalkulieren kann, da es ja keine konkrete Reise gibt sondern nur Appetithäppchen.
Was tun bzw. wer hat rechtlich Fundiertes beizutragen?
Danke
Manuel