Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeber bezahlt zu viel
Feldmann
20.03.2010, 13:33
Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
buchfuchs1
20.03.2010, 13:38
Ich glaub nicht, weiss es aber nicht genau.
Meine Frau sagt Nein.
Wurstwasser
20.03.2010, 13:38
Ja, kann er.
Feldmann
20.03.2010, 13:41
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
ok, er kann, aber wäre man verpflichtet?
ehemaliges mitglied
20.03.2010, 13:41
Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden. Ob es da jetzt Fristen, gesetzliche Regelungen o. ä. gibt, können am besten Nico, TTT und/oder MacLeon & Co. beantworten.
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
buchfuchs1
20.03.2010, 13:42
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Feldmann
20.03.2010, 13:42
Original von Laubi
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :D
Wurstwasser
20.03.2010, 13:43
Du meinst, von sich aus? Strafbar macht man sich m.E. nicht, wenn man es behält, der AG hat allerdings einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn er es merkt).
karlhesselbach
20.03.2010, 13:43
Gott, was für Themen, da muß man sich ja schämen.
Wir sind hier im Rolex-Forum, und nicht :
Im Trüben Fischen - Forum
Mit allen Wassern gewaschen - Forum
ICH ICH ICH - such immer nur meinen Vorteil - Forum
:hesselbach:
Feldmann
20.03.2010, 13:45
Original von buchfuchs1
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Angenommen man kommt, aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes, in ein anderes Vergütungsmodell, man wird aber immer noch nach dem vorherigen bezahlt.
Edit Tarifvertrag. Eventuell ist ERA ein Begriff?!
buchfuchs1
20.03.2010, 13:48
Hesselmann, halt mal den Rand, du bist selbständig und kannst gar nicht nachvollziehen wie sehr Angestellte leiden. :D
Ich schlag das jetzt mal nach, ich glaube nicht, dass dieses kollektive "Ja, kann er" in jedem Fall gilt.
wenn du ne plausbile info haben willst, dann nenn hier roß&reiter!!!
mit "was wäre wenn"geschichten kommst du nicht weit!
und fälschlicherweise zuviel gezahlter gehalt würde ich schon aus anstandsgründen zurück geben!
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
Ja/Nein ist hier leider beides nicht richtig :dr:
mephisto_4711
20.03.2010, 13:49
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
buchfuchs1
20.03.2010, 13:49
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:
Wurstwasser
20.03.2010, 13:51
Original von NicoH
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
ehemaliges mitglied
20.03.2010, 13:52
Original von Feldmann
[...] Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :D
Kennen wir das nicht alle?
BTT: Lösung (http://tinyurl.com/y93zywb) ;)
Feldmann
20.03.2010, 13:54
Original von mephisto_4711
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
Ist auch richtig, aber nicht in diesem Fall da die betroffene Person bereits seit 5 Jahren zu wenig bekommen hat und dies immer mit faulen Ausreden begründet wurde. Ich würde es viel mehr "Balance" nennen :D
buchfuchs1
20.03.2010, 13:55
Original von ibi
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
Tut er das wirklich, Malte? Mag sein, dass Du Recht hast.
Deswegen aber mein zwein zweiter Satz, dass schwarz/weiß beides nicht geht ;)
buchfuchs1
20.03.2010, 13:56
Original von Wurstwasser
Original von NicoH
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Original von buchfuchs1
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
mag sein aber blöd wenns rauskomt und dadurch das arbeitsverhältniss schief hängt :ka:
Original von buchfuchs1
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Fuchsi, halt Dich raus, hier unterhalten sich Profis :D
Wurstwasser
20.03.2010, 13:59
Original von buchfuchs1
Original von Wurstwasser
Original von NicoH
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Klar kann man das, aber dann müssten Typen wie Niko und TTT einige ihrer Sportwagen verkaufen wenn das jeder verstehen würde. :D
Blöd aber auch, wenn man sich bei Übernahme eine neuen Arbeitsplatzes finanziell verschlechtert. Unabhängig davon:
Von dem Arbeitnehmer würde ich mich als Arbeitgeber bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit trennen.
buchfuchs1
20.03.2010, 14:00
Original von ibi
Original von buchfuchs1
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
mag sein aber blöd wenns rauskomt und dadurch das arbeitsverhältniss schief hängt :ka:
Ich hab das Alles schon erlebt, bei Feldmaus´ letzter Aussage scheint es ja um "Balance" zu gehen ;) , ich hätte auch keinen Bock auf so einen Mitarbeiter.
buchfuchs1
20.03.2010, 14:01
Original von Wurstwasser
Original von buchfuchs1
Original von Wurstwasser
Original von NicoH
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Klar kann man das, aber dann müssten Typen wie Niko und TTT einige ihrer Sportwagen verkaufen wenn das jeder verstehen würde. :D
Die beiden Kapalken würde ich noch nichtmal um Hilfe im Haushalt fragen.
Feldmann
20.03.2010, 14:03
Original von paddy
Blöd aber auch, wenn man sich bei Übernahme eine neuen Arbeitsplatzes finanziell verschlechtert.
Manchmal muss man eben einen Schritt zurück gehen, um wieder zwei nach vorne zu kommen.
in unseren Verträgen ist ein Passus wg. Überzahlung enthalten ... bei Mitarbeiten, sowie bei Auftragnehmern ;)
buchfuchs1
20.03.2010, 14:06
Wir haben was bei Sonderzahlungen...irgendwas mit Vorbehalt.
Da wir sonst tarifgebunden bezahlen kommt sowas bei uns nur vor, wenn der Arbeitnehmer z.B. Berufsjahre verschleiert.
Unabhängig von allem Rechtlichen gibt es hier nur einen Weg: raus. Im beiderseitigen Interesse.
Feldmann
20.03.2010, 14:17
Ich kann die Argumentationen bezüglich des Vertrauens etc.. voll und ganz nachvollziehen. Und ich würde die Situation auch ganz anders bewerten wenn es sich um ein kleines Unternehmen ginge welches fair mit seinen Mitarbeitern umgeht. Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze, hab mir überall den Hintern aufgerissen und wirklich viel gesehen und erlebt, dass meiste davon war alles andere als fair. Meine Einstellung zu diesem Thema ist sicher nicht vorbildlich, aber wenn ich sehe das jemand knapp 5 Jahre lang ca. 400€ weniger bekommen hat als seine Kollegen, die die gleiche Arbeit tun, und nun etwas mehr bekommt als ihm eigentlich zusteht, dann gönne ich dies dieser Person.
Gerechtigkeit ist Balance.
ehemaliges mitglied
20.03.2010, 14:22
Original von Feldmann
[...] Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze [...]
Hui, das klingt nach Glücksrad-Stellen-Rotation. Ich bin über 10 Jahre bei meinem AG und habe 'offiziell' erst die dritte geänderte Position, bzw. Stellenbeschreibung.
Da ich ohnehin schon weg vom Topic bin, schließe ich mich der Empfehlung von Marcus: "Unabhängig von allem Rechtlichen gibt es hier nur einen Weg: raus. Im beiderseitigen Interesse." noch flott an. Nach dem was Du schreibst, hast Du - in meiner Wahrnehmung - bereits innerlich gekündigt.
Nun ja, bin kein Hobbyjurist und jetzt raus aus dem Thema. Ist ja genügend Fachpersonal an Board. Wie auch immer das ausgehen mag: Alles gute!
mephisto_4711
20.03.2010, 14:23
ich nenne das jetzt mal 'selbstjustiz'....
warum denkst du das du das recht hast zu beurteilen wer wieviel verdienen muss? das machen doch normalerweise gewisse manager/inhaber, oder?
Frank
buchfuchs1
20.03.2010, 14:23
Über "in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze" würde ich mir ernsthafte Gedanken machen.
Dann noch Burnout-Symptome...ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber sowohl dir als auch der betroffenen Person würde ich definitiv einen Arbeitsplatzwechsel nahelegen...und statt Zigarre im Barflys vielleicht mal ein Gespräch mit einem kompetenten Zuhörer.
Hat mir geholfen.
Feldmann
20.03.2010, 14:28
Original von Laubi
Original von Feldmann
[...] Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze [...]
Hui, das klingt nach Glücksrad-Stellen-Rotation. Ich bin über 10 Jahre bei meinem AG und habe 'offiziell' erst die dritte geänderte Position, bzw. Stellenbeschreibung.
Nun ja, damit war die Argumentation: "Sie haben nicht genügend Erfahrung, um diese Stelle zu besetzten" irgendwann erschlagen ;) somit hat sich der Aufwand auch gelohnt und ich profitieren im täglichen Arbeitsalltag unglaublich davon. Innerlich gekündigt habe ich tatsächlich, was vielmehr ein Schutzmechanismus ist, um dem Druck zu bestehen. Was den Topic betrifft, es geht dabei nicht um mich, leider :D
Feldmann
20.03.2010, 14:31
Original von mephisto_4711
ich nenne das jetzt mal 'selbstjustiz'....
warum denkst du das du das recht hast zu beurteilen wer wieviel verdienen muss? das machen doch normalerweise gewisse manager/inhaber, oder?
Frank
Tarifverträge.
buchfuchs1
20.03.2010, 14:32
Innerlich gekündigt habe ich tatsächlich, was vielmehr ein Schutzmechanismus ist, um dem Druck zu bestehen. Was das den Topic betrifft.....
Bitte?
Suchst Du eigentlich eine juristische Antwort oder eine Bestätigung deiner Position durch die anderen Foris? Du argumentierst auf einer moralischen Ebene, nicht auf einer juristischen.
Mit einer solchen Einstellung und einem solchen Verhalten begibst Du Dich auf Niveau Deines Arbeitgebers. Willst Du das wirklich?
Feldmann
20.03.2010, 14:39
Original von buchfuchs1
Innerlich gekündigt habe ich tatsächlich, was vielmehr ein Schutzmechanismus ist, um dem Druck zu bestehen. Was das den Topic betrifft.....
Bitte?
Wenn es so weit gekommen ist, dass du dir z.B. das ganze Wochenende darüber Gedanken machst, wie du in deinem Bereich dein Ratio erreichst, dann ist es einfach nötig innerlich etwas Abstand zu gewinnen.
Ich mache meine Arbeit, und ich mache sie mit gutem Gewissen und gebe mir wirklich viel Mühe. Das Geld was man mir monatlich überweist, möchte ich verdienen und nicht bekommen.
Vielleicht interpretierst du mit dem Satz "habe innerlich gekündigt", dass ich keinen Bock mehr habe und weg will. Es ist aber viel mehr so, dass ich mir sage: XY AG, ich brauche dich nicht und bin auch nicht abhängig. Das verschafft mir Abstand. Reine Kopfsache und der Tip eines "Professionellen" ;)
buchfuchs1
20.03.2010, 14:42
Original von Feldmann
Es ist aber viel mehr so, dass ich mir sage: XY AG, ich brauche dich nicht und bin auch nicht abhängig. Das verschafft mir Abstand. Reine Kopfsache und der Tip eines "Professionellen" ;)
Mehr Abhängigkeit hab ich selten in einem Satz gelesen.
Feldmann
20.03.2010, 14:42
Original von MacLeon
Suchst Du eigentlich eine juristische Antwort oder eine Bestätigung deiner Position durch die anderen Foris? Du argumentierst auf einer moralischen Ebene, nicht auf einer juristischen.
Mit einer solchen Einstellung und einem solchen Verhalten begibst Du Dich auf Niveau Deines Arbeitgebers. Willst Du das wirklich?
Lies doch mal den ganzen Thread, ich habe eine rein juristische Frage gestellt und darauf zu 70% nur moralische Antworten bekommen ;)
Feldmann
20.03.2010, 14:43
Original von buchfuchs1
Original von Feldmann
Es ist aber viel mehr so, dass ich mir sage: XY AG, ich brauche dich nicht und bin auch nicht abhängig. Das verschafft mir Abstand. Reine Kopfsache und der Tip eines "Professionellen" ;)
Mehr Abhängigkeit hab ich selten in einem Satz gelesen.
Ich lüge wenn ich sage das du nicht recht hast.
Kai, es geht mir nur um _Deine_ Argumente. Aber ich will Dich nicht angreifen, sondern Dir nur eine andere Perspektive bieten.
Siehst Du keine Chance, in absehbarer Zeit einen anderen Arbeitgeber zu finden?
buchfuchs1
20.03.2010, 14:46
Original von Feldmann
Original von MacLeon
Suchst Du eigentlich eine juristische Antwort oder eine Bestätigung deiner Position durch die anderen Foris? Du argumentierst auf einer moralischen Ebene, nicht auf einer juristischen.
Mit einer solchen Einstellung und einem solchen Verhalten begibst Du Dich auf Niveau Deines Arbeitgebers. Willst Du das wirklich?
Lies doch mal den ganzen Thread, ich habe eine rein juristische Frage gestellt und darauf zu 70% nur moralische Antworten bekommen ;)
Das ist wahr, und da sind tatsächlich mal die Profis gefragt.
Ich denke nämlich nicht, dass da ein "Ja, kann er" Antwort genug ist.
Feldmann
20.03.2010, 14:52
Original von MacLeon
Kai, es geht mir nur um _Deine_ Argumente. Aber ich will Dich nicht angreifen, sondern Dir nur eine andere Perspektive bieten.
Siehst Du keine Chance, in absehbarer Zeit einen anderen Arbeitgeber zu finden?
Bei dieser allgemein schwierigen Situation am Arbeitsmarkt: nö!
Wurstwasser
20.03.2010, 14:53
Naja, wer ne ungefähre Frage stellt bekommt ne ungefähre Antwort. Wer er es juristisch wasserdicht haben will muss tatsächlich den Weg zum RA antreten. Dann muss er allerdings auch dafür bezahlen. :ka:
Es gibt keine Dumme Fragen,
es gibt Dumme antworten,
jeder gibt in den Forum seinen Senf dazu und da passiert es das man
keine 100 % Antwort bekommt.
Der Betriebsrat wäre mit Sicherheit ein Ansprechpartner der
es wissen müsste.
Wenn mir persönlich so was wiederfahren sollte dann:
“Wenn Du nicht genug hast, so kannst Du auch keinen
ans Bein P....ln.”
Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel.
Er könnte mir nächsten Monat kein Gehalt zahlen.
Was DANN? Meine Miete oder anderweitige Verpflichtungen
muss ich aber nachkomme.
Ich würde mich mit meinen Arbeitgeber zusammen setzen und eine Lösung finden:
Ein guter Arbeitgeber, setzt sich mit den betroffenen Mitarbeiter
und bespricht die Angelegenheit.
Man zahlt den zuviel bekommen Lohn per monatlichen Abschlag zurück oder
der Arbeitgeber schenkt den Mitarbeiter den Überschuss
und die Sache ist erledigt.
Es ist versteuert und Sozialabgaben wurden auch bedient.
Man hat einen motivierten und zufriedenen Mitarbeiter
und daran wird man als Arbeitgeber auch nicht Insolvenz melden.
Das ganze per Gerichtswegen anzufordern wäre nicht unbedingt für den
Arbeitgeber der richtige Weg und als Arbeitnehmer gegen den eigenen Arbeitgeber zu klagen?
Auch wen man Recht hat? Ich weis nicht. :ka:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Paar Schuhe. :grb:
Am besten die Kommunikation suchen.
Viel Glück und Erfolg auf diesem Wege :dr:
Feldmann
20.03.2010, 15:28
Original von IKAROS
“Wenn Du nicht genug hast, so kannst Du auch keinen
ans Bein P....ln.”
Liquidität :D
VintageWatchcollector
20.03.2010, 17:46
Für sowas gibt es Arbeitsrechtler. Kostet nicht mehr als *tipptipp*, ca. 80 Euro für eine halbe Stunde. ;)
Original von Feldmann....Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze, hab mir überall den Hintern aufgerissen und wirklich viel gesehen und erlebt,...
Das tut mir leid für dich. Spricht aber entweder gegen dich, oder gegen die Firma für die du arbeitest.
Original von Feldmann...Es ist aber viel mehr so, dass ich mir sage: XY AG, ich brauche dich nicht und bin auch nicht abhängig....
Wenn du diesen Satz selbst glauben würdest, hättest du schon den Hut genommen als noch keiner von Krise geredet hat.
karlhesselbach
21.03.2010, 11:41
Hier gibt es doch nur einen richtigen Weg:
Den gemachten Fehler des Arbeitgebers melden.
In diesem Falle gibt es keine
Ich will nur mal die rechtliche Seite ausleuchten
Option.
Hier kann die Antwort nur in die Richtung Anstand und Moral gehen.
Alles andere ist niederträchtiges Gedankengut an der Schwelle zum kriminellen Handeln.
Und das hat an diesem Ort des Internets nichts zu suchen.
Uhren-Fan
21.03.2010, 11:42
Hallo Kai,
ich glaube auch, dass es dir nicht inerster Linie hier um eine dezidierte Rechtsberatung geht. Das kann es ja auch nicht ernsthaft, da man dafür ganz andere Informationen haben müßte. Also, das ist natürlich nur meine Vermutung, suchst du wohl eher die Meinungen anderer Member hier. Dann finde ich den Thread auch so ok.
Was mir nicht ganz einleuchted, warum merkt ein Mitarbeiter nicht, dass er zuviel Geld ausbezahlt bekommt? Verständlich wäre es vielleicht, wenn das Gehalt sehr unterschiedlich ist von Monat zu Monat, z. B. durch Provisionen usw. Wenn dies nicht der Fall ist, sieht es ja eher so aus, als hätte der Mitarbeiter sich gedacht "Ich stecke es erst mal ein und wenn die es nicht merken haben sie selber schuld". Das käme dann beim Arbeitgeber sicher nicht gut an.
Mein Tipp wäre auch, such ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und nimm den Personal- bzw. Betriebsrat mit ins Boot.
Ich drück dir die Daumen.
Feldmann
21.03.2010, 12:47
Tipp wäre auch, such ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und nimm den Personal- bzw. Betriebsrat mit ins Boot.
Original von Feldmann
Was den Topic betrifft, es geht dabei nicht um mich, leider :D
mir nicht ganz einleuchted, warum merkt ein Mitarbeiter nicht, dass er zuviel Geld ausbezahlt bekommt?
Weil die Gehaltszusammensetzung aus verschiedenen Bausteinen besteht, einer davon gehört aber eigentlich nicht rein. Er war die ganze Zeit der Meinung, dieser Baustein stehe ihm zu. Jetzt, durch einen Zufall, merkt er das dies eben doch nicht der Fall ist.
Wäre ja auch alles kein großes Thema, wenn dieser Mensch nicht gerade extrem knapp bei Kasse wäre. Und er ist eben kein Rolexianer, der immer mal ne kleiner Reserve in Form einer Zwiebel hat. :(
Was den moralischen Aspekt betrifft, habt ihr natürlich prinzipiell alle Recht. Nur bei dem Arbeitgeber ist es mir nicht möglich, so etwas wie ein schlechtes Gewissen zu bekommen.
Agent0815
21.03.2010, 13:09
Meine Frau hat gerade das gleiche Problem. Dem Arbeitgeber ist nun nach 5 Jahren (Wiederbeginn nach Erziehungsurlaub) augefallen, dass die Bezüge angeblich falsch berechnet sind. Ihr stünden in der Teilzeit nicht 16/25 sondern nur 16/27 der Bezüge zu, weil Sie überwiegend an einer Realschule und nicht an einer Grundschule ........................ bla bla.
Bin jetzt mit der Zahlstelle (OFD) am subsumieren: Normale Verjährung, Entreicherung usw. ..... Leider sieht die Rechtsprechung bei Beamten eine erhöhte Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn ... insofern wird das noch lustig :rolleyes: Aber bei dem Betrag muss ich mir schon rchtig Mühe machen.
munichblue
21.03.2010, 13:37
Kai, wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es in dem Fall darum, dass der/die betroffene MA eine neue Tätigkeit eingenommen hat, die mit einer anderen, niedrigeren Entgeltgruppe zu bewerten ist. Trotzdem bekommt der/die MA nach wie vor die alte Entgeltgruppe lt. ERA in seinen Bruttobezügen ausgewiesen.
Richtig?
Nehmen wir den Fall mal an, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Umsetzung / Neubewertung der Stelle, die eine Veränderung der Entgeltgruppe lt. ERA vorsieht, eine neue Einkommensmitteilung an den MA zu versenden. Änderungen an den Einkommensbestandteilen sind immer Anzeigepflichtig (durch den AG). Wenn er dem nicht nachkommt, kann der betroffene MA ja von dem Fall ausgehen, dass die Differenz zwischen alter und neuer EntGr. über eine Sonder- oder Leistungszulage weiterhin ausgeglichen wird.
Sehe hier keine Verpflichtung des MA selbständig das Thema anzuzeigen. Sollte er aber eine neue Einkommensmitteilung erhalten haben, in der alle Einkommensbestandteile aufgelistet sind, ist er verpflichtet die Differenz zwischen seinem geplanten Monatseinkommen und dem abgerechneten Betrag auf der Entgeltabrechnung anzuzeigen.
Alles klar?
munichblue
21.03.2010, 13:50
Original von Agent0815
Meine Frau hat gerade das gleiche Problem. Dem Arbeitgeber ist nun nach 5 Jahren (Wiederbeginn nach Erziehungsurlaub) augefallen, dass die Bezüge angeblich falsch berechnet sind. Ihr stünden in der Teilzeit nicht 16/25 sondern nur 16/27 der Bezüge zu, weil Sie überwiegend an einer Realschule und nicht an einer Grundschule ........................ bla bla.
Bin jetzt mit der Zahlstelle (OFD) am subsumieren: Normale Verjährung, Entreicherung usw. ..... Leider sieht die Rechtsprechung bei Beamten eine erhöhte Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn ... insofern wird das noch lustig :rolleyes: Aber bei dem Betrag muss ich mir schon rchtig Mühe machen.
Also ich glaube hier hättet ihr gute Chancen, denn die komplexe Berechnung von Teilzeit in Kombination mit dieser "Schulwertigkeit", kann nicht deiner Frau im Sinne der Nachvollziehbarkeit angelastet werden und dann gibt es ja immer noch so etwas wie "betriebliche Übung".
Ob das aber gerade bei einer Beamtin Sinn macht, sich mit dem Dienstherrn anzulegen, die Frage müsst ihr selber beantworten....
Wieviel Geld wurde denn zuviel bezahlt? % vom Monatgehalt?
Feldmann
21.03.2010, 14:01
8% in etwa.
Agent0815
21.03.2010, 14:11
Original von munichblue
Ob das aber gerade bei einer Beamtin Sinn macht, sich mit dem Dienstherrn anzulegen, die Frage müsst ihr selber beantworten....
Meine Frau legt sich ja ned mit denen an - dass mach ich schon :]
Ist hier auch kein Problem. Dienstherr ist die Aufsichtsbehörde und Zoff gibt´s mit der Zahlstelle OFD. Mit der Aufsichtsbehörde hab ich schon gesprochen - die haben vollstes Verständnis dafür, dass wir uns wehren - ist wohl nach deren Bekunden kein Einzelfall. Da hat jemand seit Jahren bei der OFD gepennt.
munichblue
21.03.2010, 14:12
Dann würde ich auf jeden Fall Richtung betriebliche Übung argumentieren, denn 5 Jahre ist sehr lang!
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