Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurze Frage zum Vertragsrecht
X-E-L-O-R
20.01.2010, 14:52
Liebe Foristi,
in einer Ergänzungsvereinbarung zu einem Vertrag ist ein § enthalten, in dem sich die Parteien zur Einhaltung von bestimmten Leitlinien verpflichten.
Jetzt der Knackpunkt: Diese Leitlinien werden weder im Vertrag selbst, noch in der Ergänzungsvereinbarung konkret definiert. Statt dessen wird auf eine Homepage verwiesen, unter der die Leitlinien abrufbar sind!
Schon morgen könnten da statt der Leitlinien Bilder von Dolly Buster zu sehen sein, und ich verpflichte mich dann per Unterschrift, all ihre Werke zu kaufen! :D
Sowas kann man doch nicht akzeptieren, oder?
Willst Du, dass das dokumentiert ist, oder willst Du Dich diesen Leitlinien nicht unterwerfen?
X-E-L-O-R
20.01.2010, 17:33
Original von NicoH
Willst Du, dass das dokumentiert ist, oder willst Du Dich diesen Leitlinien nicht unterwerfen?
Der Inhalt ist jetzt erst mal zweitrangig, mir geht es um das Formale.
M. E. muss klar dokumentiert sein, was ich unterschreibe!
Auf der Homepage kann der Inhalt doch jederzeit im Nachhinein verändert werden!
So einen Paragraphen kann doch kein ernsthafter Jurist in einen Vertrag schreiben, oder täusche ich mich da? :grb:
Wollte nur wissen, auf welcher Seite Du stehst.
Was spricht dagegen, das auszudrucken und an den Vertrag anzuhängen? Darauf müsste sich auch der andere einlassen, schließlich will er ja, dass das (zumindest in der heutigen Form) Bestandteil des Vertrags wird.
Edit: Formal wäre das natürlich zulässig. Was wer hinterher beweisen kann, ist aber was anderes :ka:
Es scheint irgendwie hip geworden zu sein AGBs einer Partei in dem Vertrag nur unter www.hiermeineagb.com zu vermerken.
Ist mir auch schon häufiger vogekommen. Habe Sie dann zum Vertragsdatum ausgedruckt und mit Datum gegenzeichnen lassen.
Nimms mir nicht übel:
http://anwaltauskunft.de/
Aber Hip ist es inzwischen auch, originäre juristische Arbeit kostenfrei in Foren klären zu lassen. Nur: Was nichts kostet ist meist auch nix wert ...
Und niemand würde doch wohl - naja, einige schon - eine kostenfreie Leistung seines Bauunternehmers, Juweliers oder Arztes erwarten, oder? ;)
BG
Original von René
Nimms mir nicht übel:
http://anwaltauskunft.de/
Jau, da steht meine Nummer. Dann kann er mich anrufen und ich sage ihm das Gleiche :D
Einfache Fragen mit einfachen Antworten sind auch in einem Forum machbar. Und das ist für mich seit 17:37h geklärt ;)
Original von NicoH
Einfache Fragen mit einfachen Antworten sind auch in einem Forum machbar. Und das ist für mich seit 17:37h geklärt ;)
Und das finde ich ganz klasse! :gut:
Formal mag das in Ordnung gehen, schließlich herrscht in der Regel Formfreiheit. Aber ich hätte jede Menge Bedenken, wenn es um die Durchsetzung des Vertrages geht. Ohne ins Detail gehen zu wollen, ich rate davon ab.
Fiona111
20.01.2010, 20:58
Original von NicoH
Original von René
Nimms mir nicht übel:
http://anwaltauskunft.de/
Jau, da steht meine Nummer. Dann kann er mich anrufen und ich sage ihm das Gleiche :D
Einfache Fragen mit einfachen Antworten sind auch in einem Forum machbar. Und das ist für mich seit 17:37h geklärt ;)
Respekt Nico :gut:
X-E-L-O-R
21.01.2010, 09:18
Vielen Dank für die Antworten bisher!
Ich werde den Vertragsentwurft zurücksenden, mit der Bitte die Leitlinien konkret zu formulieren. Und dann schaun mer mal...
Sehr gut :gut:
Und wenn sich die andere Partei nicht darauf einlassen will, hat sie vielleicht einen Grund hierfür :gut:
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