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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sorgerecht bei Tod/Koma der Mutter



harlelujah
20.12.2009, 20:46
Hallo an das allwissende Forum,
wir hatten gestern aufgrund des jüngsten Urteils des europäischen Gerichtshofes eine Diskussion bzgl. Sorgerecht bei unehelichen Kindern.

I.d.R. hat ja allgemein nur die Mutter das Sorgerecht. Wie ist nun die Situation bei Tod oder Unzurechnungsfähigkeit/Koma der Mutter. Wer hat es dann?

Hat es dann vor dem Vater z.B. die Eltern/der Bruder der Mutter oder geht es automatisch auf den Vater über?

Gruß
Peter

RAMichel
20.12.2009, 22:22
Notfalls springt bei ledigen Müttern immer das Jugendamt ein und sucht dann auch ggf. eine Pflegefamilie.

Insoman
20.12.2009, 22:27
es lebe der Einzelfall

HH50
21.12.2009, 00:34
Bei Verhinderung der Mutter (also noch lebend), in der Regel Amtsvormundschaft oder Privatvormund. Dieses schließt nicht den Aufenthalt beim Kindesvater aus.
Bei Tod der Kindesmutter, wird das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, unverzüglich prüfen, ob ein Aufenthalt beim Kindesvater dem Kindeswohl entspricht.
Grundsätzlich hat Stefan recht, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Im übrigen kann man es nicht mehr als Regelfall bezeichnen, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht hat.

harlelujah
21.12.2009, 08:50
Also was ich aus den ersten Kommentaren mitnehme, muss sich der Kindsvater erst um das Sorgerecht kümmern bzw. dem Jugendamt auseinandersetzen.

Im schlimmsten Fall (z.B. Amtsschimmel) kommt der Kleine in eine Pflegefamilie.

Gruß
Peter