Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
ferryporsche356
04.11.2009, 12:30
Ich weiß so ein Thread ist immer ein gewisses Risiko, ich versuche es trotzdem:
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden, abzgl. Toleranz 112 km/h, es waren 80 km/h erlaubt.
Kann passieren,
ich zahle,
bekomme 3 Punkte,
fertig,
kein Problem.
Fast. :D
Leider bin ich innerhalb eines Jahres schon vorher 2x geblitzt worden,
ein mal gab es einen Punkt, einmal 3 Punkte.
Jetzt schreibt man mir dass ich Wiederholungstäter bin und sich die
Strafe verdoppelt (von 120 auf 240 Euro), es 3 Punkte gibt und der
Führerschein 1 Monat weg ist.
Geld und Punkte spielen keine Rolle, der Führerscheinentzug schon.
Das es den Passus "Wiederholungstäter" gibt war mir nicht bekannt, das muss relativ neu sein.
Vor ein paar Jahren sollte ich auch schon einmal den Schein abgeben,
konnte mich aber in einer Verhandlung mit dem Richter auf
Verdoppelung der Strafe gegen Führerschein behalten einigen.
Nur damals waren glücklicherweise keine Punkte in Flensburg vorhanden.
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
Von mir aus kann die Strafzahlung auch vervierfacht werden, das ist nicht das Problem.
Wenn hier keine Chance oder nur eine geringe Chance besteht,
dann lasse ich es und gebe den Schein über Weihnachten - Neujahr ab,
da habe ich 2 Wochen Urlaub und die restlichen zwei Wochen muss ich mir eben einen Fahrer besorgen.
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
und muss dann 1 Monat ohne Auto auskommen, das trifft mich doppelt und dreifach.
Vielleicht hat jemand von Euch schön ähnliches durch und kann mir Tipps geben.
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
als um einen zu schnell fahrenden Ehemann und kann daher nur begrenzt helfen.
Dank Euch.
PS: "Selber schuld", "Tempobegrenzung ist keine Empfehlung" ö.ä. weiß ich, kenne ich, ist angekommen.
Muss also nicht Inhalt dieses Threads sein. ;)
Wer es sich dennoch nicht verkneifen kann darfs natürlich trotzdem schreiben. :D
Original von ferryporsche356
...
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
...
AFAIK hat man nur einmal die Möglichkeit sich "freizukaufen". 8o
P.S. Das mit dem Wiederholungstäter ist nicht neu. :rolleyes:
Ich glaube nicht, dass sich ein Verkehrsrichter bei Deiner Historie noch(mal) auf einen Deal einlässt. Aber wirklich herausbekommen wirst Du es eh nur, wenn Du es versuchst, oder?
.... =( schnell passiert sowas!
...denke dass Du auf dem Pic wohl leider indentifizierbar bist... :rolleyes:
Imho kommst ned um die 4 Wochen rum...dann so legen dass es erträglich ist ;)
Kann Dir zwar nicht helfen, aber Dein PS ist so nett geschrieben, daß ich Dir auf jeden Fall die Daumen drücke ;)
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber auch, dass ein solcher eine verbindliche Auskunft geben kann da auch dieser nicht weiss wie ein Richter in Deinem Fall entscheiden wird. Das Problem ist meiner Meinung nach dass Du Dich schon einmal "freigekauft" hast.
Was ich auf jeden Fall man unverbindlich anfragen würde ist das Foto und das Aufstellprotokoll der Anlage. Vielleicht bist Du auf dem Foto ja gar nicht zu erkennen oder der Blitzer wurde nicht ordnungsmässig aufgstellt. Ein Kumpel von mit hat, nachdem er geblitzt wurde, das Aufstellprotokoll verlangt doch die Behörde konnte keines vorlegen. Also musste er auch nichts zahlen. Vielleicht hilft das ja weiter :grb:
Auf jeden Fall viel Glück :gut:
Glaube auch nicht das "Freikaufen" gehen wird !
Mal anders angesetzt welche Chance bleibt das nach dem "Freikauf" nicht alles beim alten bleibt.
Ich glaube der Gesetztgeber geht in Richtung "Lehrgeld" in Form von Fahrverbot.
.
Bei uns in Österreich mußt Du den Schein innerhalb 24 Stunden nach der Zustellung des entsprechenden Schriebens ( Führerscheinabnahme) abgeben ohne Rücksicht auf Job Familie etc. Da kann man nix dran ändern.
Außerdem eine 24 Monatige Karenzfrist beim 2. Mal innderhalb dieser Zeit Verdoppelt sich alles, Geld und Zeit des Fahrverbots !
Aber mach Dir nichts Draus ein Bekannter aus D hat den Schein wegen Wiederholungstat 24 Monate nicht gesehen ! :D
uhrenmaho
04.11.2009, 13:17
Charly, diese Frage kann Dir leider nur ein sehr guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder zum guten Schluss der Richter beantworten.
Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. Aber wie schon gesagt, ein guter RAe hilft hier sicher weiter.
LG Manfred
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Das könnte dich retten, musst du dir aber noch mal von nem Anwalt genau ausrechnen lassen.
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. am 2.2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter ;)
Original von Ingo.L
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Das könnte dich retten, musst du dir aber noch mal von nem Anwalt genau ausrechnen lassen.
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. 2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter ;)
wurde dies nicht abgeschafft ? sprich: ist nicht neuerdings der Tatzeitpunkt massgebend ?
:grb:
Vor ein paar Jahren hat das bei mir geklappt . Weiß nicht ob's gekippt wurde :ka:
Bin auch der Meinung, daß es das nicht mehr gibt....
Edit: Charly, gib mir einfach Deine Nautilus, dann bin ich gefahren.... :D
Original von uhrenmaho
... Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. ...
Mit einer Verdoppelung kommt man selbst als Ersttäter nicht mehr weiter, auf dem "Basar" wird meistens mit Verfünffachung angefangen, um dann beim 2,5-3fachen Satz zu landen.
Daher zu einem Verkehrsrechtexperten um zu überprüfen, ob die Messung korrekt ausgeführt wurde. Falls nichtgeschlampt wurde, Schein abgeben, Studenten als Fahrer engagieren und für die Zukunft hoffen, daß man nicht mehr erwischt wird. :D
ferryporsche356
04.11.2009, 13:36
Michi, :motz:
Danke aber für die PN. Meine Frau ist auch schon auf der Suche nach einem Kollegen in der Nähe hier. Ich melde mich aber ggf. nochmal bei Dir. :gut:
ehemaliges mitglied
04.11.2009, 13:36
Charly,
1. Ist die Messung technisch einwandfrei ? Hast du dein Pic gesehen ?
2. Freikaufen gibt es fast nicht mehr...... davon nehmen inzwischen fast alle Gerichte Abstand.....
3. Wann genau waren die anderen beiden Tempoverstösse und mit welcher Tempo-Überschreitung ???
4. rechtsschutzversichert ? Dann ggf. durch Sachverständigen die Messung prüfen lassen, habe ich auch schon gemacht...
Also - paar mehr Infos bitte, wenn du schon in so einem seltsamen Forum Rechtsrat suchst...... ;-)))
Charly,
war in fast der gleichen Situation im März. Bei mir waren es 80km/h über dem erlaubten...
Habe auch hier gefragt und es haben sich einige TOP Antwälte gemeldet, die mir weiter geholfen haben :gut:
Ich musste aber niemanden in Anspruch nehmen, da es auch nach 3 Monaten keine Post gab :D
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
1x musste ich bisher abgeben, da konnte man nichts machen wegen Videofahrzeug....
Wünsche Dir viel Glück...
ferryporsche356
04.11.2009, 13:47
Original von Ticktacktom
Charly,
1. Ist die Messung technisch einwandfrei ? Hast du dein Pic gesehen ?
Das Pic ist leider klar und deutlich. Ob es technisch einwandfrei ist? :ka:
2. Freikaufen gibt es fast nicht mehr...... davon nehmen inzwischen fast alle Gerichte Abstand.....
Schade.
3. Wann genau waren die anderen beiden Tempoverstösse und mit welcher Tempo-Überschreitung ???
Ein mal Landstraße, 28 km/h zu schnell. 1 Punkt. Das war im Januar
Das andere mal im April 35 km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle.
Das gab 3 Punkte.
DIE BAUSTELLE WAR LEER, SONNTAGS MORGENS UM 8 UHR!!! :motz:
4. rechtsschutzversichert ? Dann ggf. durch Sachverständigen die Messung prüfen lassen, habe ich auch schon gemacht...
Nein, nicht rechtsschutzversichert. Aber das Geld wäre mir egal wenn es reele Chancen gibt. Nur - wie gesagt - wenn es kaum eine Chance gibt und das zieht sich bis Frühjahr dann ist es mir lieber ich gebe den Schein über Weihnachten ab. Da ist im Laden nicht viel los, habe zwei Wochen Urlaub und für die anderen beiden Wochen besorge ich mir einen Fahrer. Das ginge dann schon irgendwie.
Also - paar mehr Infos bitte, wenn du schon in so einem seltsamen Forum Rechtsrat suchst...... ;-)))
Original von Kalle
Bei mir waren es 80km/h über dem erlaubten...
...
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
Da scheint aber jemand mächtig stolz zu sein? :grb: ;)
Master GMT
04.11.2009, 13:57
Original von Kalle
Ich musste aber niemanden in Anspruch nehmen, da es auch nach 3 Monaten keine Post gab :D
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
und wie ging das? :grb:
das würd mich jetzt doch mal interessieren?
Eigentlich ist es ganz einfach....
rechten Fuß durchtreten ;)
Original von Master GMT
Original von Kalle
Ich musste aber niemanden in Anspruch nehmen, da es auch nach 3 Monaten keine Post gab :D
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
und wie ging das? :grb:
das würd mich jetzt doch mal interessieren?
Vielleicht kommt alles auf einmal :D !
ehemaliges mitglied
04.11.2009, 14:32
@ Charly:
Ohne dir die Illusionen rauben zu wollen: wenn du die Abgabe deines FS um die Jahreswende einrichten kannst, würde ich es machen...... 3x mal innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h - da kommst du um das FV nicht rum...... Ausnahme: fehlerhafte Messung, was nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden kann. Aber: die Zahl der nachweislich falschen Messungen ist eklatant niedrig..... dadurch wird nur das Verfahren verzögert und du kommst möglicherweise in die Klemme, weil du dann den FS zu einem Zeitpunkt abgeben musst, der dir vielleicht überhaupt nicht passt.
Denn Vorsicht: 4-Monats-Regelung gilt nur beim Ersttäter, das bist du aber nicht mehr..... musst dann das Ding in jedem Fall - ggf. durch Einspruchseinlegung - bis Weihnachten ziehen.....und dann erst rechtskräftig werden lassen.......
Der Ticktack weiß immer mehr als wir, aber ich würde trotzdem erstmal die Akte einsehen, wer oder was auf dem Foto zu erkennen ist.
Original von NicoH
Der Ticktack weiß immer mehr als wir, aber ich würde trotzdem erstmal die Akte einsehen, wer oder was auf dem Foto zu erkennen ist.
:verneig: :verneig: :D
ehemaliges mitglied
04.11.2009, 14:39
Original von NicoH
Der Ticktack weiß immer mehr als wir, aber ich würde trotzdem erstmal die Akte einsehen, wer oder was auf dem Foto zu erkennen ist.
Nico, wer alles liest, ist klar im Vorteil..... ;)
Charly hatte oben auf meine Frage hin schon gepostet, dass er auf dem Pic klar und deutlich zu erkennen sei........ was bringt dir sonst noch grossartig die Akte ? Meinste vielleicht, die haben die Erstellung des Messprotokolls vergessen ???? Oder die Eichung war schon vor 2 Jahren abgelaufen ????? Sorry, das sind alles Sachen, die ich in fast bald 20 Jahren Juristerei niemlas erlebt habe...... man muss die Sache realistisch sehen. :op:
Gutgut, ich habe nicht alles gelesen, aber vieles. Das mit dem gut erkennbaren Bild muss ich übersehen haben ;)
ehemaliges mitglied
04.11.2009, 14:45
Original von NicoH
Gutgut, ich habe nicht alles gelesen, aber vieles. Das mit dem gut erkennbaren Bild muss ich übersehen haben ;)
siehste - genau deshalb weiss ich auch viel mehr als ihr. ;)
Klingt alles nicht so gut... ich lese schon recht lange im Radarforum mit und deine Voraussetzungen sind mit der Vorgeschichte relativ schlecht, sorry.
Fahrzeug auf dich zugelassen?
Gutes Foto?
Wurde deine Fahrereigenschaft zweifelsfrei festgestellt? Falls ja, plan schonmal deinen Urlaub.
Falls nein, könnte evtl. ein sehr (!) guter Verkehrsrechtsanwalt was rausholen, die Chancen sind aber gering.
Auf keinen Fall irgendwelche Angaben zur Sache machen!
FritzEots
04.11.2009, 14:53
welche Spur wird den auf der Autobahn geblitzt, bin neulich zu schnell gefahren und es hat auf einer dreispurigen Autobahn geblitzt, alle autos waren aber fast alle gleich schnell und gleich auf????
Habe bis jetzt noch nichts gehört...
????
Hallo,
das mit dem "Wiederholungstäter" ist wirklich nicht neu und so leid es mir tut, ich glaube nicht, dass du als "Wiederholungsrtäter" das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen kannst.
Grüße
Marco
Nikolaus B.
04.11.2009, 16:09
Original von stang66
...Radarforum ...
8o
Gibt's das wirklich? R-D-R.de?
Sachen gibt's. ;)
konservativ
04.11.2009, 21:03
Ist ein "RAL-Gütesiegel" auf der Rückseite der Geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen vorhanden ?
http://img24.imageshack.us/img24/691/45488638.jpg (http://img24.imageshack.us/i/45488638.jpg/)
"Zwischen einem amtlichen Verkehrzeichen und einem mit Folie beklebten Blech gibt es aber Unterschiede. Neben der Tatsache das die verkehrstechnischen Kriterien oftmals nicht erfüllt werden, entsprechen viele dieser "selbst gestrickten" Verkehrszeichen nicht einmal der StVO wodurch sie sogar ungültig sein können.
Rein theoretisch kommen nur Schilder zur Anwendung die von zertifizierten Unternehmen hergestellt wurden. Gründe hierfür sind u.a.:
Symbole, Schriften und Abmessungen entsprechen den Mustervorgaben
Verwendung von Materialien (insbesondere Reflexfolien) mit Zulassung für den Straßenverkehr - denn nicht jede Reflexfolie darf verwendet werden.
Übereinstimmung mit den Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen
Gewährleistung der erforderlichen Rücktrahlwerte
gleich bleibende Qualität"
http://www.rsa-95.de/verkehrszeichen.htm
RSA = Richtlinie für Sicherheit in Arbeitsstellen - oderso ...
kolbenfenster
05.11.2009, 09:41
Hallo Charly, hatte letztes Jahr genau denselben Fall:
Wiederholungstäter binnen 1 Jahr
Rechtsanwalt
Einspruch
Einspruchsbegründung* mit Angebot 4-facher Satz
Regierungspräsidium hat akzeptiert
Wenn du möchtest, kann ich dir den Anwalt (Verkehrsrecht)
und ein scan* seines Schreibens mailen. Bitte pn.
Original von Nikolaus B.
Original von stang66
...Radarforum ...
8o
Gibt's das wirklich? R-D-R.de?
Sachen gibt's. ;)
Es gibt auch Domainnamen für Foren, die nicht nur aus Konsonanten bestehen...
:twisted:
richtig heißt es: radarforum.de
Hier werden Sie geholfen. Auf vernünftige Fragen gibts dort auch vernünftige Antworten mit Sachkenntnis.
Original von ferryporsche356
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
Dann musst Du beim nächsten Mal anhalten, den Blitzer zertrümmern und dem Polizisten, der im Messwagen sitzt eine reinhauen.
Das gibt zwar auch Mecker, aber Deine Frau kann Dich dann vertreten ;) ;)
Ok, Spaß bei Seite.
Ich hatte, als "Wiederholungstäter" ein Mal "Glück".
Ich bzw. mein Anwalt konnte glaubhaft versichern, dass mein Job weg ist, wenn ich den Führerschein abgeben muss.
Der Richter hat sich erweichen lassen, ich habe etwas mehr bezahlt und fertig.
Zwei Haken hat die Sache:
Wenn Du selbständig bist, dann funktioniert diese Argumentationsschiene eher nicht und zweitens ist das schon gute 5 Jahre her.
Ich denke, die verstehen da mittlerweile nicht mehr so viel Spaß?!
Egal wie: ich drück' die Daumen
Original von xv12pbc
...
Ich hatte, als "Wiederholungstäter" ein Mal "Glück".
Ich bzw. mein Anwalt konnte glaubhaft versichern, dass mein Job weg ist, wenn ich den Führerschein abgeben muss.
Der Richter hat sich erweichen lassen, ich habe etwas mehr bezahlt und fertig.
...
Ich nicht....hatte vor 6 Jahren einen Gerichtstermin mit FS-Entzug für 4 Wochen. Dem Richter war jegliche Konsequenz egal. Naja, war ne entspannte Zeit für 4 Wochen (meine Umgebung meint zwar was anderes... 8o )
Wir hatten das Thema hier schon mal in einen anderen Thread:
Geblitzt, gefilmt? Neues Urteil! (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=93638&sid=&hilight=Blitzer)
Hinsichtlich des Eingriffes in die PErsönlichkeitsrechte durch das Filmen bzw. Fotografieren deiner Person.
Vielleicht hilft das dir weiter.
Gruß Wulf
ferryporsche356
10.12.2009, 11:39
Wen es interessiert: hier der Ausgang der Sache:
Ich habe bei der Polizei um Akteneinsicht gebeten und gleichzeitig
mit die aktuelle "Sünderkartei" aus Flensburg kommen lassen.
Im Punkteregister war dann noch eine Eintragung - ebenfalls
Geschwindigkeitsüberschreitung - drin, die ich bei meiner Aufzählung
ganz vergessen hatte.
Das Foto war messerscharf - auch dort keine Chance.
Damit bin ich dann zu einem Rechtsanwalt gegangen
der sich mit Verkehsrecht auskennt.
Kurze, knappe Antwort: "Keine realistische Chance."
Tja, und heute habe ich den Führerschein abgegeben und
werde die nächsten 4 Wochen ein bisschen mehr laufen als sonst.
Beruflich habe ich das so geregelt dass ein Azubi mich fährt,
abends tut es dann meine Frau. Aber das hat sie eigentlich
schon vorher (zumindest bei der Rückfahrt) immer gemacht.
Ich gehe also relativ entspannt in die führerscheinlose Zeit.
Mal sehen wie sich das entwickelt.
buchfuchs1
10.12.2009, 11:40
All the very best Charly, von 4 Wochen geht die Welt nicht unter, glaub mir. ;)
Das ist zwar unschön, aber ich denke, wenn man locker an die Sache rangeht (und das scheinst Du ja), dann geht die Zeit schnell rum. ;)
Kleiner Tipp noch, auch wenn nicht mit viel ERfolgsaussichten und lediglich für die Zukunft: Es lohnt sich den Bußgeldbescheid immer genau zu lesen. Manchmal schleichen sich da auch Fehler ein - auch im Amt arbeiten nur Menschen. So könnten zum Beispiel die Rechtsgrundlagen falsch sein (Gesetzesangaben passen nicht zum Vorwurf) oder die Behörde ist für den Ort, an dem Du zu schnell warst gar nicht zuständig (Nachbargemeinde?).
Aber so ein Azubi ist schon fein :D
P.s.: Und wenn der tatsächlich fehlerhaft sein sollte, dann nicht melden. Oder einige Tage vor Ablauf der 3-Monats-Frist darauf aufmerksam machen, dass da wohl was nicht stimme. In ein paar Tagen bekommen die in der Regel keine Heilung mehr hin.
karlhesselbach
10.12.2009, 12:27
Ich bin auch schon gelaufen, so wild ist das nicht ;)
Essentials
10.12.2009, 12:28
Fahre sehr vorsichtig, wenn Du die Fahrerlaubnis wieder hast. Bei einer weiteren heftigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahreignung anzweifeln.
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 12:28
Kenne das Thema.
Dein Problem ist, dass du schon "Aktenkundig" bist, das verschlechtert die Chancen auf "Freikauf" ganz eklatant. Für den Richter bist du ein Verkehrsrowdy, den es
a, endlich
und
b, zu Recht erwischt hat.
Und "hab' ich nicht gesehen" oder "Morgens um 05.00 ist niemand unterwegs" zählt leider nicht.
Entweder du machst Einspruch, bei dem nichts als Kosten UND die Überschreitung der Verjährungsfrist herauskommt (was sich u.U. lohnen kann, denn vielleicht kannst du damit auch noch alte Punkte abbauen s. 2 Jahresfrist).
Ein Richter kann nach Ermessen entscheiden, das mit dem "Wiederholtäter" ist schon dehnbar. Bist ja kein Krimineller, ist eben auch Pech gewesen und reuig bist du ja auch.
Ich würde es probieren.
Ansonsten abgeben.
Danach gilt für dich aber wieder diese Frist, d.h. du musst nicht einmal mehr als 25kmh in einem Jahr überschreiten, um wieder zum Fußgänger zu werden, es kann auch schon bei weniger sein. Diese Entscheidung unterliegt dann der Verkehrsbehörde, und glaub' mir, die ziehen dich aus dem Verkehr. Es wird mit Flensburg abgeglichen, du bekommst den Nimbus des Unbelehrbaren mit all seinen Folgen.
Mir tut es leid, dir das zu schreiben, aber du solltest dir für die nächste Zeit wirklich etwas einfallen lassen, denn wenn es dich wieder erwischt, bist du richtig fällig.
Denn auch dein Verfahren, sofern es für dich günstig ausgegangen ist, wird gespeichert und dann gibt es keinen Richter in diesem Land, der dich "nochmal" laufen lässt.
Melde dein Geschoß ab und besorg dir was langsames, bis bei dir wieder alles ok ist.
karlhesselbach
10.12.2009, 12:33
Original von Essentials
Fahre sehr vorsichtig, wenn Du die Fahrerlaubnis wieder hast. Bei einer weiteren heftigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahreignung anzweifeln.
Dafür hassen mich meine Mitfahrer abgrundtief.
Weil ich mich nun an das Gegängel halte, will kaum noch einer mitfahren. :rofl:
Original von Sky...Melde dein Geschoß ab und besorg dir was langsames, bis bei dir wieder alles ok ist.
Vergiss es. Ich bin jetzt drei Monatel lang einen Kleinwagen mit 55 PS gefahren. Völlig latte ob 555 oder 55 PS, ich hatte nur Glück, dass ich nicht geblitzt wurde...;)
ferryporsche356
10.12.2009, 12:44
Original von karlhesselbach
Weil ich mich nun an das Gegängel halte, will kaum noch einer mitfahren. :rofl:
Wohl wahr!
Ich halte mich nun schon seit Wochen penibel an Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Und da merkt man erst einmal wieviele es gibt. 8o
Das ist mir vorher nicht aufgefallen.
Hab ich mir auch angewöhnt: Gnadenlos den Tempomat rein, bei max 20 drüber (AB) ....
karlhesselbach
10.12.2009, 12:47
Wart es nur ab, die nächste Stufe auf dem wege zum Verfolgungswahn:
Du fragst Dich alle paar Minuten:
Ist jetzt hier Geschwindigkeitsbeschränkung oder nicht?
Ach, dann fahr ich halt 100, oder 30 in der Stadt. :rofl:
Wenns das alleine nur wäre. Auch mit Tempomat bin ich schon in ne Abstandsmessung reingerasselt. Verkehrregelkonform fahren ist tausendmal stressiger als einfach laufen lassen
Nächste Jahr im August bin ich Punktefrei, dann kann ichs wieder laufen lassen. :rofl:
Original von Vanessa
Hab ich mir auch angewöhnt: Gnadenlos den Tempomat rein, bei max 20 drüber (AB) ....
Dito.
karlhesselbach
10.12.2009, 12:51
Wie kommt Ihr jetzt bitte von Verkehrsübertretungen auf
Blasenkontrollprobleme?
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 12:51
Klar, vor 10, 12 Jahren musste man richtig was anstellen, um 3 Punkte auf einmal geladen zu bekommen. Heute ist das ganz easy. Nützt alles nichts, entweder die volle Radarwarner Packung im Auto, oder richtig aufpassen. Geblitzt wird immer dort, wo man sich anschließend richtig ärgert. Deswegen sind die Dinger ja auch so selten vor Kindergärten, weil "man" eh davon ausgeht, dass dort jeder seine Geschwindigkeit anpasst. Ganz toll ist neuerdings Schwarzblitz im Tunnel, da bekommt man gar nichts mehr mit, bis der Briefträger 4 Wochen später zum "Aha" Erlebnis beiträgt.
Wenn schon kacheln, dann bei Regen. Da funktioniert der Blitz nicht.
Oh, oh, Hessel, da muss man jetzt aber schon über eine leicht labyrinthische Fantasie verfügen... :D
Original von Sky...Wenn schon kacheln, dann bei Regen. ..
Spitzenidee :rofl: Aber nur wenn der Organspendeausweis mitgeführt wird....
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 13:01
Original von karlhesselbach
Wart es nur ab, die nächste Stufe auf dem wege zum Verfolgungswahn:
Du fragst Dich alle paar Minuten:
Ist jetzt hier Geschwindigkeitsbeschränkung oder nicht? [...]
Hier kann ich leider (!) jede einzelne Silbe unterstreichen, bzw. unterschreiben. Achte (mittlerweile) peinlichst genau darauf, die zugelassene Höchtegeschwindigkeit keinesfalls um 20 km/h zu überschreiten.
Aktuelles Punktekonto in Flensburg 4. Je nachdem, wie Nico und der Herr Landrat sich einigen, kommen ggf. noch 3 hinzu.
Original von paddy
Original von Sky...Wenn schon kacheln, dann bei Regen. ..
Spitzenidee :rofl: Aber nur wenn der Organspendeausweis mitgeführt wird....
Läuft aber dann meist so blöd, daß kein Organ mehr verwertbar ist, weil Hackfleisch. :rolleyes:
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 13:05
Lustig ist das heute nur noch, so lange man nicht erwischt wird. Danach wird's schon klebrig. Die meisten Richter sind recht humorlos (klar, werden ja auch den ganzen Tag angelogen), na ja, obwohl, einer wollte wissen, was da für ein Fahrwerk drin ist (er würde das selbe Auto fahren) und ob da was am Motor gemacht wurde (Blitzer Bild 279kmh), der Schein war trotzdem weg, aber die Geldstrafe war minimal
Hmm, mein Richter wollte wissen, wo ich meine Brille gekauft habe, er würde seine dann lieber woanders holen. Und die Geldstrafe war auch happig =(
spacedweller
10.12.2009, 13:11
279 km/h bin ich auch schon gefahren - im ICE :gut:
buchfuchs1
10.12.2009, 13:12
Mit der Geschwindigkeit parkt Nico ein.
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 13:13
Original von buchfuchs1
Mit der Geschwindigkeit parkt Nico ein.
Rückwärts.
..und was wenn aufm Parkplatz dei StVO gilt? 8o :ka:
:D
buchfuchs1
10.12.2009, 13:20
Ist dem Nico egal
Original von Ingo.L
Hmm, mein Richter wollte wissen, wo ich meine Brille gekauft habe, er würde seine dann lieber woanders holen. Und die Geldstrafe war auch happig =(
Lässiger Typ. :D
Donluigi
10.12.2009, 13:25
www.lappenweg.de - ist ein Kumpel von mir, frag mal an :D
Und nen altklugen Einwurf kann ich mir doch nicht verkneifen: hätten wir generelles Tempolimit auf allen Autobahnen, käme man garnicht erst in Versuchung, zu rasen :ka:
Da spricht die Arroganz eines RR Cruisers mir DJ II :rolleyes:
:D
Donluigi
10.12.2009, 13:32
Wenigstens kennst du den Unterschied zwischen Arroganz und Überheblichkeit :gut:
Original von Donluigi
www.lappenweg.de - ist ein Kumpel von mir, frag mal an :D
Und nen altklugen Einwurf kann ich mir doch nicht verkneifen: hätten wir generelles Tempolimit auf allen Autobahnen, käme man garnicht erst in Versuchung, zu rasen :ka:
Der Denkansatz ist falsch. Hätten wir KEIN Tempolimit auf der AB wäre Niemand ein Raser :op:
Donluigi
10.12.2009, 13:36
In den 60ern hätte das sicherlich noch funktioniert :ka: Heute sind die Straßen eh zu voll, um zu rasen. De facto gehts kaum mehr schneller als 120. Und wenn doch, kommt garantiert von irgendwo ein Depp mit 100 zwischen den LKW rausgezogen. Schuld biste eh immer :ka:
Original von Donluigi
..... Und wenn doch, kommt garantiert von irgendwo ein Depp mit 100 zwischen den LKW rausgezogen......
Siehste. DAs Problem sind nicht die Schnellfahrer, sondern die Schleicher. Wir sollten eine Mindestgeschwindigkeit einführen
Original von Donluigi
...Heute sind die Straßen eh zu voll, um zu rasen. De facto gehts kaum mehr schneller als 120...
auf der Standspur ist eigentlich immer freie Fahrt...habe ich von Nico gelernt...
siebensieben
10.12.2009, 14:13
Komme gerade vom Kölner Autobahnring - eine Stunde Stau am Nordkreuz, Rettungshubschrauber stand im Weg. Der LKW sah noch in Ordnung aus, aber der PKW war kaum noch als solcher zu erkennen.
fiumagyar
10.12.2009, 14:46
Original von siebensieben
Komme gerade vom Kölner Autobahnring - eine Stunde Stau am Nordkreuz, Rettungshubschrauber stand im Weg. Der LKW sah noch in Ordnung aus, aber der PKW war kaum noch als solcher zu erkennen.
fahr ich jeden Tag zweimal, da kann man das grausen kriegen,
Donluigi
10.12.2009, 17:41
Wir sollten eine Mindestgeschwindigkeit einführen
Gibts doch :op:
LOL, 60 fahr ich doch mit dem Fahrrad :op:
Der Ingo meint was anderes :op:
Donluigi
10.12.2009, 17:45
Jaja, der Ingo...
Ich werde wohl auch bald dran sein...
202 km/h bei erlaubten 120 km/h....die sind ins Auto gesprungen auf der BAB und haben mich dann gestellt... 8o
Na ja, der nächste wird mehr PS haben, dann bin ich auf jeden Fall weg :op:
Fahrt vorsichtig... =)
buchfuchs1
10.12.2009, 17:49
Auf youtube gibts schöne Videos von Leuten, die versucht haben abzuhauen.... :rofl:
siebensieben
10.12.2009, 18:29
Original von Kalle Na ja, der nächste wird mehr PS haben, dann bin ich auf jeden Fall weg :op:
Erklär mal bitte, wie Du das machen willst - ist doch ständig was im Weg.
http://www.hoene.de/random/random/turboboost.jpg
ehemaliges mitglied
10.12.2009, 18:31
Original von Kalle
202 km/h bei erlaubten 120 km/h....die sind ins Auto gesprungen auf der BAB und haben mich dann gestellt... 8o
Mir hat ein österreichischer Polizist die Kelle hinterher geworfen, als ich - langsam - an ihm durch bin und die Aufforderung zum Halten ignoriert habe...
Original von Sky
Original von Kalle
202 km/h bei erlaubten 120 km/h....die sind ins Auto gesprungen auf der BAB und haben mich dann gestellt... 8o
Mir hat ein österreichischer Polizist die Kelle hinterher geworfen, als ich - langsam - an ihm durch bin und die Aufforderung zum Halten ignoriert habe...
Super Ingos. :grb: :D
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