Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag
eimsbush
18.07.2009, 09:27
Moin!
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet:
Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
Im Vertrag stehen zwei verschiedene Passagen:
Beim damals befristeten und ersten Vertrag:
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende für beide Parteien.
Dann beim Zusatzzettel, der die Festanstellung bestätigt hat:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
Habe ich nun vier Wochen, oder ist bei 662 ein Haken? Bin seit März 2007 in der Firma.
Liebe Grüße
Eike
Bin zwar kein Rechtsverdreher aber 662 hat doch nix mit Kündigung zu tun...
Fiona111
18.07.2009, 09:53
Er meint § 622
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
eimsbush
18.07.2009, 09:53
Oh sorry, natürlich 622
Mich hats interessiert.
Ich denke, Du meinst 622, da gibt es was zu den Kündigunsfristen.
Bei solch zivilrechtlichen Verträgen kann man im Prinzip viel vereinbaren, wenn beide einverstanden sind.
Ich denke Deine Kündigungsfrist beträgt nun seit Festanstellung eben 6 Wochen zum Quartalsende.
Diese 4 Wochen sind ohnehin viel zu kurz, wenn bei uns einer kündigt, dann ist der meist 2 Tage nach Kündigung weg, weil er noch Resturlaub hatte...
eimsbush
18.07.2009, 09:56
Ich habe glaube ich noch zehn Tage Resturlaub und wieß gar nicht, wieviel mir davon überhaupt zusteht, weil es ja erst Ende Juli ist und ich 20 Tage schon verbraten habe ;)
Ach, Du willst eventuell kündigen?
Laut Deinem Vertrag könntest Du wohl September gehen. Bei sagen wir mal 28 Tagen Jahresurlaub hättest Du bis September wohl gerade Anspruch auf 21 Tage.
10 hättest Du noch über (falls die bei euch nicht verfallen) macht 31. 20 davon sind weg. Hättest Du wohl dann eben noch 11 übrig, d.h. Du wärst wohl am 16.09. raus...
Manuel, er hat doch schon 20 Tage Urlaub genommen.
Wenn ich das richtig verstehe geht es darum, dass sich die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach gewissen Fristen verlängern. Die Formulierung verstehe ich so, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für dich gelten sollen. Ob das so juristisch einwandfrei ist, kein Ahnung.
Thema Resturlaub ist relativ einfach. Urlaubsanspruch beispielsweise 30 Tage, geteilt durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat.
Da du seit März 07 dabei bist, hast du nach der oben genannten Regelung vier Wochen Kündigungsfrist auf Monatsende.
Wenn du also fristgemäß zum 31.08. kündigst sind das 2,5 Tage mal 8 Monate, heißt 20 Tage, wenn du also schon 20 Tage genommen hast, bedeutet das Null Resturlaub und du arbeitest bis zum letzten Tag. Viel Spaß. ;)
eimsbush
18.07.2009, 10:12
Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub, von denen ich bisher 20 genommen habe sowie kommenden Freitag noch einen nehmen werde.
Kündigen kann ich übrigens erst am 27.7.
// danke Paddy und auch Dir Manuel.
Das:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
ignoriere ich also?
Weil das ja das Update des ursprünglichen Vertrages war, der nach der Probezeit zum Festvertrag wurde.
Ja das mit den 20 Tagen hab ich verstanden, ich dachte der Resturlaub wäre vom Vorjahr...
Dann hast Du 30 Tage im Jahr, auch nicht schlecht, bleib doch da :D
Ich denke, dass man die Fristen verlängern kann, nur nicht verkürzen, oder?`
Also Quartalsende wird bleiben.
Nach meiner Rechnung also 22,5 Tage bis Ende September, kannste also 2,5 Tage vorher gehen, d.h. 28.09. mittags...
Edit:
Wenn du das unterschrieben hast bei der Festanstellung, wirst Du es nicht ignorieren können:
Dann beim Zusatzzettel, der die Festanstellung bestätigt hat:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
Original von eike...
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers....
Sorry, das hatte ich überlesen. Dann ist es eh rum und du kannst erst auf den 30.09. kündigen.
Dann heißt die Rechnung 2,5 Tage mal 9 = 22,5 minus bisher genommen 20 = 2,5.
eimsbush
18.07.2009, 10:21
Wenn im Vertrag steht, zum Monatsende, ist es egal, ob ich am 20. oder 27.7. kündige, weil die sechs Wochen eh erst am 1.8. loslaufen, oder?
Dann wäre ich ja eigentlich so um den 11.9. schon raus (- 2,5 Tage Urlaub). Oder bin ich deppat? :D
Original von eike
Das:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
ignoriere ich also?
Unabhängig davon ob rechtlich einwandfrei oder nicht, wäre das ja eh erst
ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren relevant, oder?
Original von paddy..Ob das so juristisch einwandfrei ist, kein Ahnung...
Original von eike
Wenn im Vertrag steht, zum Monatsende, ist es egal, ob ich am 20. oder 27.7. kündige, weil die sechs Wochen eh erst am 1.8. loslaufen, oder?
Dann wäre ich ja eigentlich so um den 11.9. schon raus (- 2,5 Tage Urlaub). Oder bin ich deppat? :D
"Zum Monatsende" bezieht sich immer auf den Endtermin deines Arbeitsverhältnisses. Das heißt im Klartext du kündigst X Wochen vor dem nächstmöglichen Monatsende.
Also auf Ende August ginge jetzt schon nicht mehr, weil das keine sechs Wochen mehr sind (falls die rechtens sind). Daher frühestens auf den 30. September.
Ganz heißer Tipp:
Montag mal einen Arbeitsrechtler anrufen. Die paar Kröten für eine kurze Information sind bestens investiert wenn er überhaupt etwas dafür verlangt. ;)
eimsbush
18.07.2009, 10:43
Mach ich. Ich will, wenn ich gehe, sowieso ganz fair raus und das soll alles sauber und ohne Stress abgehen. Nur ist es eben besser, wenn man eben genau Bescheid weiß, ehe man loslegt :)
Vielen Dank
rororollthex
18.07.2009, 11:38
Also, wenn Du die Wartezeit rum hast, hast Du bereits den vollen Jahesurlaubsanspruch erworben, da Du ja nun das Arbeitsverhältns in der zweiten Hälfte des Jahres kündigst. Im Prinzip hast Du dann natürlich in diesem Jahr keinen Anspruch mehr bei einem neuen Arbeitsverhältnis.
Man hat den vollen Anspruch auf 30 Tage, wenn man im Juli geht? Interessant.
Original von Moehf
Man hat den vollen Anspruch auf 30 Tage, wenn man im Juli geht? Interessant.
wäre mir neu. :grb:
eimsbush
18.07.2009, 11:57
Das habe ich auch schonmal gehört, aber mir ist viel daran gelegen, sauber und fair zu gehen.
Bezüglich Wohnungssuche, Umzug etc. wäre es mir fast lieber, einige Tage davon zu nehmen und diese dann beim neuen Arbeitgeber weniger. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert und ich weiß nicht, ob das klappt. Ich würde da nun auch ungern aufs Recht pochen und Theater machen, weil ich denke, dass man sich auch so probemlos einigen kann.
dann würde ich allerdings die Urlaubsbescheinigung beim neuen AG nicht zeigen :D
wenn man im Jahr geht oder Anfängt, steht einem immer anteiliger Urlaub zu. Alles andere wäre Quatsch. Und warum soll der alte Arbeitgeber für ein halbes Jahr vollen Jahreurlaub gewähren. Ob er einem irgendwann freistellt ist ja was anderes.
buchfuchs1
18.07.2009, 12:05
Original von Tuxi
. Alles andere wäre Quatsch.
So siehts aus.
eimsbush
18.07.2009, 12:05
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article721463.html
// 8 Jahre alte Quelle..
Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wenn ich beim Anwalt war am Montag. Dennoch denke ich nicht, dass ich sowas ausnutzen würde.
rororollthex
18.07.2009, 12:08
Original von buchfuchs1
Original von Tuxi
. Alles andere wäre Quatsch.
So siehts aus.
das denke ich nicht
Original von eike
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article721463.html
// 8 Jahre alte Quelle..
Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wenn ich beim Anwalt war am Montag. Dennoch denke ich nicht, dass ich sowas ausnutzen würde.
jetzt wirds interessant, vor allem wenn wir hier wie bei uns z.B. 28 Tage haben, einer hat im Juni noch den vollen Jahresurlaub und kündigt mit 4 Wochen (also 20 tagen).
Müssen wir dann noch 8 Tage auszahlen und ihn sofort heimschicken :grb:
buchfuchs1
18.07.2009, 12:09
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Der Hanseat
18.07.2009, 12:53
Original von buchfuchs1
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Dito..... un dbeschwert hat sich noch keiner..... auch keiner der nicht freiwillig ging..... :grb:
Ausserdem, wieviel Urlaub steht ihm denn dann sonst bei seinem nächsten Arbeitgeber für den Rest des jahres zu? Garkeiner?
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Original von Der Hanseat...
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Und das einzige was Gültigkeit hat.
Agent0815
18.07.2009, 13:45
Also zum Thema Urlaubsanspruch in diesem Fall seht mal § 4 ff (fortfolgende) Bundesurlaubsgesetz: Er scheidet im 2. Halbjahr aus, also hat Eike Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Ob der AG den aber gewährt, ist ne ganz andere Frage. Denn scheidet jemand in der 2. Jahreshälfte aus und er hat mehr Urlaub genommen, als ihm rechnerisch zusteht, kann der AG das gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückverlangen. Umgekehrt funktioniert es aber: Hat er weniger genommen, muss der AG abgelten. Wie immer ist der alte AG der Depp. Der neue AG freut sich. Würd ich so aber nicht machen, wenn ich nen sauberen Strich ziehen wollte - man trifft sich immer zweimal im Leben (mindestens).
Zur Kündigungsfrist:
Eike ist seit mehr als zwei Jahren im Betrieb: Kündigungsfrist ist somit 1 Monat zum Monatsende. Er muss bis Ende Juli kündigen zum 31.08.2009.
Ist er jünger als 25 dann evtl. 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
Das mit der verlängerten Kündigungsfrsit von 6 Wochen zum Quartalsende greift nur, wenn im Tarifvertrag so vereinbart - nur individualvertraglich geht nix abweichen von 622 II BGB.
und Tschüss
Bernd
eimsbush
18.07.2009, 14:06
Das steht in meinem Tarifvertrag:
§ 14 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits mindestens sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres;
nach einer ununterbrochenen Unternehmenszugehörigkeit als Redakteurin/
Redakteur von
3 Jahren mindestens 3 Monate
8 Jahren mindestens 4 Monate
10 Jahren mindestens 6 Monate
25 Jahren mindestens 8 Monate
15 Jahren und gleichzeitiger Vollendung des 55. Lebensjahres mindestens 12 Monate
jeweils beiderseitig zum Ende eines Kalendervierteljahres. Etwaige längere gesetzliche Kündigungsfristen
bleiben unberührt.
Die ununterbrochene Unternehmenszugehörigkeit errechnet sich unter Ausschluss der Ausbildungsfrist
Stichtag ist der 1. Januar.
Ansonsten sehe ich das wie Du Bernd. Ich werde von der Personalabteilung prüfen lassen, wie es mit Resturlaub ausschaut, bzw. nicht. Alles weitere kläre ich dann direkt mit meinem Vorgesetzen. Die Firma ist auch nicht die Kleinste, so dass da gewiss alles geregelt sein wird. Als ein Kollege vor einiger Zeit kurzfristig gegangen ist (passiert in unserem Job), hat man ihm auch keine Steine in den Weg gelegt. Immer fair und sauber durchs Leben gehen, denn wie Du sagtest, man sieht sich oft zweimal. Zudem man sich in meiner Brance sowieo nicht aus dem Weg gehen kann.
Ich nehme meinen Vertrag Montag mit zum Anwalt und der soll das checken. Vor dem 27.7. kann ich eh nichts machen, weil die finalen Gespräche noch ausstehen.
Agent0815
18.07.2009, 14:42
Dann ist doch alles klar: Kündigung bis spätestens 19.08. zum 30.09. und ich würd max nur den rechnerischen Urlaubsanspruch nehmen.
Gruß
Bernd
eimsbush
18.07.2009, 14:56
Ich würde halt gern am 1.9. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Das wäre aber wohl nicht drin, wenn ich am 27.7. kündige und ich wirklich sechs statt vier Wochen Kündigungsfrist habe. Also es sei denn, ich einige mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber. Schaun mer mal.
Danke nochmal für die Hilfe an alle.
Mostwanted
18.07.2009, 15:06
Eher mal ein genereller Gedanke, habe es nur überflogen:
Der Zusatz mit den 6 Wochen war doch bekannt? Immerhin hätte deine Firma dich auch erst mit 6 Wochen kündigen können. Selbst wenn ein Gericht das kippt, Wort ist Wort...und mit jeder Firma kann man reden. Die haben doch auch kein Interesse daran einen unwilligen Mitarbeiter an Bord zu haben.
eimsbush
18.07.2009, 15:08
So sehe ich das auch. Unwillig bin ich nicht, aber wie heißt es: Reisende soll man nicht aufhalten. Ein Gespräch mit fairer Übergabe ist sicher für beide Seiten das Beste. Ich würde auch nie Stress machen oder Druck, dafür bin ich auch zu gerne da, wo ich zurzeit arbeite. Es ist also kein gehen im Streit oder so - sofern ich gehe.
Original von Der Hanseat
Original von buchfuchs1
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Dito..... un dbeschwert hat sich noch keiner..... auch keiner der nicht freiwillig ging..... :grb:
Ausserdem, wieviel Urlaub steht ihm denn dann sonst bei seinem nächsten Arbeitgeber für den Rest des jahres zu? Garkeiner?
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Beschwert hat sich bei uns auch noch keiner, da der AN sowieso seinen Urlaub bekommt.
Wenn der neue AG ne Urlaubsbescheinigung will, was prinzipiell Sinn macht, steht ihm kein Urlaub mehr zu, er hatte ja dann schon den ganzen Jahresurlaub.
Wenn Du bis Februar frei machst, haste ab dann auch keinen mehr, von daher ne Frage, wer was will.
Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...
Agent0815
19.07.2009, 10:48
Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...
Genau das iss es. Sinn macht das keinen - is aber so Gesetz. Das Bundesurlaubsgesetz hat viele Teile die mal überholungsbedürftig wären. Die besagte Regelung hängt ja unmittelbar mit der überholten Regelung zusammen, dass der Jahresurlaub zusammenhängend gewährt werden soll :ka: - Macht ja auch keiner.
Gruß
Bernd
das ganze gilt aber nur für den gesetzl. Mindesturlaub von 4 Wochen. Bei 30 tagen (6 Wochen) gilt es nämlich nicht mehr.
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