PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bezüglich der Verkäuferangaben auf ebay!



Phip
14.07.2009, 14:46
Guten Tag liebes Forum,

ich habe soeben folgende Mail erhalten:

"Guten Tag, xy! Wenn man Ihr Angebot mit der eBay-Artikelnummer xy z.B. mit einem Handy über wap.ebay.de anschaut, dann fehlt dort ein Link zu Ihren AGB. Sie sind damit akut abmahngefährdet, nähere Erläuterungen finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/wap-abmahngefahr.html Ich berichte unter http://www.wortfilter.de bereits seit Jahren über eBay und Abmahnfallen bei eBay. Da ich keine Abmahnabzocker durch eine vorschnelle Veröffentlichung des oben verlinkten Artikels auf dumme Ideen bringen will, warne ich Sie und einige andere Betroffene vor. Sie können sich ansehen, wie Ihre Angebote auf wap.ebay.de aussehen. Dieses und weitere kostenlose Tools finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/Tools/uebersicht/uebersicht.php Viele Grüße aus Gundershoffen,aXel GronenImpressum: http://www.wortfilter.de/Impressum.html"


Hat jemand schon einmal davon gehört?

Ist man als Kleingewerbetreibender dazu verpflichtet AGBs und ein Impressum vorzuweisen? Habe selber noch nichts von dieser Verpflichtung gehört, ich ging davon aus, dass die Rechtlichen Informationen des Anbieters und die Widerrufsbelehrung ausreichen würden.



MfG

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 14:54
Gewerbe ist Gewerbe. Also Impressum und Widerrufsrecht. AGB brauchst Du nicht unbedingt, ist aber empfehlenswert.

Axel Gronen ist ok!

NicoH
14.07.2009, 14:54
AGB musst Du nicht haben, Impressum, Widerrufsbelehrung, Rückgaberecht etc. schon.

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 14:55
Moment! Entweder Widerrufsrecht ODER Rückgaberecht. ;)

Phip
14.07.2009, 15:00
@Toppits:

In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso? :grb:

NicoH
14.07.2009, 15:02
Ich kann es mir von hier, ohne das Angebot gesehen zu haben, nicht vorstellen.

Hast Du ein vollständiges, fehlerfreies Impressum? Möchtest Du mal ein Angebot hier einstellen?

NicoH
14.07.2009, 15:03
Original von Toppits
Moment! Entweder Widerrufsrecht ODER Rückgaberecht. ;)

Jaja. Besserwisser :rolleyes: ;) :D

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 15:05
Original von Phip
@Toppits:

In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso? :grb:

Klick (http://www.wortfilter.de/wap-abmahngefahr.html)

Weil vermutlich es unter wap nicht korrekt angezeigt wird. Das hat mit der normalen Darstellung nichts zu tun.

Phip
14.07.2009, 15:06
Der Inhalt der Mail bezieht sich ja nur auf das "nicht-vorhandensein" der 3 aufgeführten Links, wobei ja die AGBs hinfällig sind.

Rechtliche Informationen des Anbieters sind ein Synonym für Impressum, richtig?

@toppits: Und jetzt ist es meine Pflicht mein Angebot so einzurichten, dass auch jeder der mit einem Handy auf meine Seite geht alles einsehen kann?

Ist das nicht eher die Sache von ebay dies zu regeln? Ich meine, wenn man normalen PC-Internetzugang benutzt ist ja alles korrekt.

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 15:08
Keine Ahnung was epay damit meint. Ich verkaufe dort seit 2005 nicht mehr und habe es keine Sekunde bereut.

Frag doch bei denen nach. Die haben Hilfeforen und eine Hotline.

Edit: Wenn epay nicht den richtigen technischen Rahmen schafft und Du abgemahnt wirst ist es leider Deine Schuld und nicht die vob ebay.

Du könntest natürlich versuchen anschliesend epay zu verklagen. Nico findet sicher eine Anspruchsgrundlage.

Phip
14.07.2009, 15:09
Die Frage ist ja nur, wie bekomme ich jetzt irgendwas geändert, sodass es auch bei wap erscheint?

PS: Habe nochmals die Mail gelesen, es steht geschrieben, dass ausschließlich die AGBs fehlen.
AGBs muss ich als Kleingewerbe ja nicht aufweisen, also ist die mail nonsense oder was meint ihr?

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 15:11
Aber Lesen kannst du schon, oder?

"Die Links werden angezeigt, wenn Sie als Verkäufer die bei eBay für die Pflichtangaben vorgesehenen Felder gefüllt haben."

Quelle: Wortfilter.de

Mostwanted
14.07.2009, 15:18
Original von Phip
@Toppits:

In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso? :grb:

Weil der Wortfilter Mensch spamt und Kunden für sein Abo sucht....?

Stell doch die Artikelnummer hier ein, dann sehen wir was im WAP zu sehen ist....alles andere frisst Zeit.

Phip
14.07.2009, 15:18
@Toppits: Ja, ich hatte die Ehre die allgemeine Hochschulreife zu erwerben und bin meinen Lehrern bis heute noch sehr dankbar, dass Sie mir das Lesen beigebracht haben.

Was sagt Herr Toppits denn zu meinem "PS:"?

@Mostwanted: Dein Gedanke kam mir auch nach einiger Zeit.

Ingo.L
14.07.2009, 15:26
Wer lesen kann, sollte es auch tun ;)


Quelle : Wortfilter.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eigentlich gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Sie müssen aber in Ihren Angeboten einige Angaben machen, die Sie letztlich sinnvoll nur in AGB machen können. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen:

Wenn Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung vom Kunden verlangen, dass er im Widerrufsfall die Rücksendekosten von Artikeln im Wert von bis zu 40 Euro selbst trägt, müssen Sie das nach geltender Rechtsprechung auch noch einmal separat in AGB vereinbaren.
Sie müssen über die verwendete Vertragssprache informieren.
Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommt und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird.
Das ist noch nicht alles, weitere Infos zur faktischen Notwendigkeit von AGB finden Sie hier (http://www.wortfilter.de/News/news2782.html) .

Phip
14.07.2009, 15:50
Gibt es in dieser Widerrufsbelehrung irgendwelche Mängel?

Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
XY

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung


Sind dort diese beiden Punkte erfüllt?

1.)Sie müssen über die verwendete Vertragssprache informieren
2.)Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommt und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird.


Natürlich kann ich lesen doch, wenn man mit der Rechtssprache nicht allzu vertraut ist, wird es etwas schwer.

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 16:02
Super! :gut:

Alles enthalten was Du brauchst.

Viel Erfolg weiterhin.

:rofl:

Mostwanted
14.07.2009, 16:03
Ralf, Du Monster :op:

Phip
14.07.2009, 16:03
Was fehlt denn?

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 16:05
Original von Phip
Was fehlt denn?

Eine Rechtsberatung! Und die gibt es nicht in einem Uhrenforum für lau.

Phip
14.07.2009, 16:08
Naja, die ebay Muster-Belehrungen sollten schon halbwegs wasserdicht sein.

Das von mir gepostete Beispiel weisen zig tausende ebayer auf, wenn was nicht vorkommen sollte, dann mach dich mal ran ans Abmahnen Herr Toppits.

Mostwanted
14.07.2009, 16:13
Lass Dir von einem Juristen (z.B. NicoH) zu einem guten Kurs AGB machen. Den "1 Monat" gibt es übrigens nur bei Ebay, weil hier keine Textform der Erklärung vor dem Kauf möglich ist. Solltest Du nach dem Kauf dem Kunden weder per Email, Fax oder Brief in der Sendung diesen Text zukommen lassen, kann er jahrelang sein Widerruf geltend machen. Bananenrepublik, aber man muss es wissen... Wenn Du noch andere Shops hast, sind es übrigens 14 Tage, weil hier vor dem Kauf AGB und/oder Erklärung einsehbar sind (wenn es richtig gemacht wird) und der unmündige Verbraucher den Vorgang noch abbrechen kann.

Mostwanted
14.07.2009, 16:14
Original von Phip
Naja, die ebay Muster-Belehrungen sollten schon halbwegs wasserdicht sein.

Das von mir gepostete Beispiel weisen zig tausende ebayer auf, wenn was nicht vorkommen sollte, dann mach dich mal ran ans Abmahnen Herr Toppits.


Nur weil alle bei Rot fahren, wird es nicht besser. Ralf mahnt gar nix ab...der ist ein GUTER :op:

buchfuchs1
14.07.2009, 16:16
Wow, thats Networking. :gut: :rolleyes:

ehemaliges mitglied
14.07.2009, 16:16
Leider begreifst Du den Zusammenhang zwischen der Widerufsbelehrung und den AGB nicht, in denen nochmals die Widerrufsbelehrung vorhanden sein sollte. Du bist also entweder zu dumm oder einfach zu faul dich in das Thema einzulesen.

Leider bist Du auch noch so dreist Leuten, die dir helfen wollen, zu unterstellen sie würden andere Händler abmahnen.

Sauberer Einstand Herr Namenlos! :rolleyes:

rororollthex
14.07.2009, 16:42
Erinnert mich an SAMMÄ :D

ehemaliges mitglied 8405
14.07.2009, 16:53
AGB´s in mein ebay-Mitgliedskonto-Einstellungen-Einstellungen für gewerbliche Händler-anzeigen-Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite-bearbeiten-Vertragsbedingungen die AGB´s einfügen-speichern. Fertig.

Dann bei der nächsten Auktion das Häckchen setzen bei AGB´s anzeigen.

Nun sind auch die WAP-User zufrieden.

Ist eh nur Abmahnabzocke, aber so ist man zumindest bei dieser Variante auf der sicheren Seite.

Wenn man es weiß, ist es doch nicht schlimm, oder?

Gruß Thomas