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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: Wie lange Ware aufbewahren?



Watch-Hunter
26.05.2009, 09:39
Hallo,

ich habe bei ebay eine Tasche ersteigert, welche nicht wie beschrieben war.
Habe es Paypal gemeldet und Recht bekommen.
Ich habe die Tasche zurück geschickt zum Verkäufer auf meine Kosten, um Geld wieder zu bekommen von Paypal.
Verkäufer hat die Tasche nicht angenommen. Tasche ist wieder zurück zu geschickt worden zu mir.
Paypal hat mir trotzdem das Geld zurück gegeben, weil der Verkäufer die Tasche nicht angenommen hat.

Paypal meinte, der Verkäufer müsse sich melden, wenn er die Tasche wieder haben will und jetzt für die Kosten für Versand aufkommen hat.

Jetzt meine Frage. Wie lange muß ich die Tasche aufbewahren?

Vielen Dank

Mostwanted
26.05.2009, 10:10
Ärgerlich. Stell die Frage doch mal per Email an Paypal, würde mich interessieren was die dazu sagen. Länger als 3 Jahre auf keinen Fall, vielleicht kann man vorher mit Fristsetzung etwas erreichen, aber das weiss ein Anwalt besser, haben wir ja einige hier.

Traurig wie bockig sich einige Händler anstellen.

Donluigi
26.05.2009, 11:37
Ich würd ja sagen, du kannst damit wie mit unverlangt zugesandter Ware verbleiben. Und die gehört nun mal dir.

Watch-Hunter
26.05.2009, 13:28
Die Tasche habe ich in Januar gekauft.
Das Geld von Paypal in März erhalten.
Seitdem keine Reaktion vom Verkäufer.

Jetzt habe ich mein Geld und die Tasche :D

Werde später bei Paypal nachfragen.

Wotan65
27.05.2009, 13:27
Freu Dich doch einfach an dem guten Geschäft und lass es gut sein :cool:

Layston
27.05.2009, 16:14
Mach in doch mal auf den Paragraphen 959 BGB aufmerksam und setze ihm eine Frist zur Regelung der Sache. Wenn diese Frist verstrichen ist, hast du alles Nötige getan und kannst über die Tasche verfügen.
Was war das denn für eine Tasche, dass er die nicht mal mehr zurückhaben wollte?

NicoH
27.05.2009, 16:22
Der Verkäufer befindet sich, nachdem er die Tasche nicht angenommen hat, in Annahmeverzug (http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug).

Wenn sie jetzt also verloren ginge, müsstest Du sie nicht zurückgeben.

rororollthex
27.05.2009, 16:32
(ahh, da is ja n riesen link hinter gewesen)