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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht



JLC
10.05.2009, 22:17
Hallo

unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, die ist eh schon sehr schmal und ein Abflussrohr muss auch um einige cm in unser Grundstück verlegt werden.

Müssen wir das dulden?
(Wir sind in Baden Württtemberg)

bin völlig verzweifelt und würde mich über PN freuen.

Grüße Andreas

trolldich
10.05.2009, 22:25
Dulden musst du es nicht da der Nachbar dein Grundstück überbaut.

Verständnis habe ich für sowas jedoch nicht - aber das ist meine Ansicht.

THX_Ultra
10.05.2009, 22:27
5cm - wie klein ist die Terasse?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch die Lebensqualität so sehr beeinträchtigt wird, abgesehen davon ist eine gute Wärmedämmung doch was positives und spart Energiekosten (wenn auch nicht bei dir ;) )

Mawal
10.05.2009, 22:29
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...

PCS
10.05.2009, 22:30
Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran. =)

Der Hanseat
10.05.2009, 22:31
Aber percy, dann würde die Terrasse nochmal 5cm schmaler..... :D

THX_Ultra
10.05.2009, 22:31
Gibt doch nichts schöneres als sich permaenent mit dem Nachbar zu streiten :D

Normalerweise kann man doch vorab durch miteinander sprechen die meisten Probleme erst gar nicht aufkommen lassen....

Mawal
10.05.2009, 22:32
vielleicht zahlt RTL2 die Prozesskosten im Tausch für eine Dreherlaubnis...

JLC
10.05.2009, 22:37
Hi
wenns nicht wirklich die Optik einer ohnehin schon kleinen Terrasse eines RMH beeinträchtigen würde, dann würde ich kein Drama draus machen.
Der Terasseneinschnitt ist nur 1,20 meter breit, wenn beide Häuserseiten isolieren fehlen schon 10 cm
ich will natürlich keinen Streit mit den Nachbarn, aber die Rechtslage würde ich gerne kennen

Grüsse Andreas

JLC
10.05.2009, 22:40
mir reicht auch schon ein Tipp wo ich das nachlesen kann

CDPoldi
10.05.2009, 23:09
Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.

Etranger Explorer
10.05.2009, 23:15
Original von CDPoldi
Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.

:gut:

Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.

siebensieben
10.05.2009, 23:31
Original von JLC ...Terrasse eines RMH ...

Stehen die Häuser denn versetzt? Oder sind es Winkelhäuser mit Hof oder Atrium? Was ist ein "Terrasseneinschnitt"?

Mach doch bitte mal ein Foto.

paddy
10.05.2009, 23:34
Oje, ein Fachthread ....

Natürlich darf er grundsätzlich einmal nicht einfach über die Grenze bauen. Allerdings gibts zu jedem Thema Sonderfälle. Z.B. dein Grenzabstand mit 1,20 m. Üblich sind 2,50 m, und zwar pro Haus, also 5 m. Außer es gibt ne Baulast. By the way, wie nutzt man eine Terrasse mit 1,20 Breite zwischen zwei Häuserwänden...?

Fragen über Fragen... Mein Tipp: Geh zu einem Fachanwalt für Grundstücksrecht. Alles andere, auch hier, ist im Trüben gefischt ohne alle Details bzw. die Situation vor Ort zu kennen.

Edmundo
11.05.2009, 05:47
Original von Mawal
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...

Sehr schön gesagt. Anscheinend wird regelmäßig das Treppenhaus geputzt, so dass man sich eine andere Nebenkriegsschauplätze sucht.


Original von PCS
Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran. =)

An die Terrassse???? :D

pelue
11.05.2009, 07:23
Original von Mawal
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...

Rechtlich magst Du recht haben (bekommen), aber verstehen kann ichs nicht.
Wenn Du es durchziehen willst, richte Dich auch drauf ein, ausziehen zu müssen. So ein nettes Verhältnis zum Nachbarn ist ein Plus für alles Beteiligten. ;)

trolldich
11.05.2009, 07:25
Original von Etranger Explorer

Original von CDPoldi
Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.

:gut:

Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.

Hammerschlag und Leiterrecht - Das darf er nach vorhergehender Ankündigung.

THX_Ultra
11.05.2009, 07:30
Stimmt zumindest in Österreich ist das auch so - hatten ja auch eine Wärmedämmung an unser Haus angebracht und dafür durften die Handwerker das Grundstück des Nachbarn betreten - zudem gibt es da eine Regelung die Besagt, dass man (müsste jetzt lügen) ca 30cm vom Luftraum des Nachbarn benutzen darf (jetz ganz grob und Laienhaft ausgedrückt)

Steht das Dach über, dann sowieso....

Baumschubser
11.05.2009, 07:40
So ein Fall ist in D Ländersache,

such mal wie bei dir Nachbarschaftsrecht geregelt ist, in S-H ist so etwas geregelt in HH darfst du klagen.

P.S. Du wirst dich wundern was dein Nachbar alles darf.

blarch
11.05.2009, 08:00
Original von JLC
unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, (...)
Unabhängig von der Rechtslage solltest Du bedenken, dass ein Vollwärmeschutz dicker als 5cm ist. In der Regel sind das mind. 10 -14cm + 1cm Putz!

PCS
11.05.2009, 08:05
Die 5cm kamen mir auch ein bisschen wenig vor, wenn ich sehe, was hier
in der Nachbarschaft so verbaut wird. Das sind schon ordentlich dicke Platten. 8o

THX_Ultra
11.05.2009, 08:10
Wir haben imho 20 oder gar 25cm drauf....

blarch
11.05.2009, 08:16
20 oder 25cm wären aber heftig. In der regel werden Dämmungsstärken um die 14-18cm verbaut. Alles was darüber liegt ist nicht mehr wirtschaftlich und spricht für ein Haus in Holz-Ständerkonstruktion, bei dem man fast die komplette Wandstärke (30-40cm) als Dämmung zur Verfügung hat.

THX_Ultra
11.05.2009, 08:35
Wenn nicht sogar 20cm bei uns mittlerweile Vorschrift sind.....

Edmundo
11.05.2009, 08:42
Die Breite der Dämmung sagt aber nix aus über die Wirksamkeit. :grb:

blarch
11.05.2009, 09:31
Original von elmar2001
Die Breite der Dämmung sagt aber nix aus über die Wirksamkeit. :grb:
Wenn die Dämmmaterialien den gleichen u-Wert haben schon ;)

Aber Du hast schon recht ... man rechnet immer mit dem Systemwert, also mit dem kompletten Aufbau der Wand. Zu sagen 20cm sind Vorschrift wäre falsch, da man das so pasuchal nicht sagen kann. Es wird immer ein Systemwert vorgeschrieben, den man dann erreichen muss. Wie man diesen erreicht ist im prinzip egal. Ich kann 100cm Stroh nehmen oder 5cm hochdämmende Vacuumisolierung, wenn der vorgeschriebene Wert erreicht wird, ist das dem Gesetzgeber egal.

Wenn man aber von einem bestehenden Haus und einer normalen Isolierung ausgeht, dann sind 5-10cm unrealistisch. Ohne das Projekt zu kennen sind das auf jeden Fall >10cm.

fiumagyar
11.05.2009, 10:27
als wir gebaut haben, wollte ich die Garage auf Straßenniveau heben, Nachbar har nach langen hin und her zugestimmt. Dafür haben wir den Zaun bezahlt.

Gute Sache für Beide

Gruß
Ulrich

blarch
11.05.2009, 11:23
Original von fiumagyar
als wir gebaut haben, wollte ich die Garage auf Straßenniveau heben, Nachbar har nach langen hin und her zugestimmt. Dafür haben wir den Zaun bezahlt.
Wann man sich einigen kann ist das in jedem Fall die beste Sache.

Hier geht es ja nicht darum ob einen Garage auf Strassenniveau gebaut wird oder nicht. Hier geht es doch darum, wenn ich das richtig verstanden habe, dass das bestehende Haus schon jetzt ohne Dämmung auf der Grenze steht und durch eine Dämmung über die Grenze ragen würde. In der Schweiz wäre das (wenn man es offiziell machen würde) nur mit einer Baulast im Grundbuch zu vereinbaren und ich denke das wird in Deutschland auch nicht anders sein, da ja praktisch über die Grenze (an)gebaut wird. Selbst wenn ich als Hauseigentümer zustimme, was passiert wenn ich das Haus verkaufe und der Käufer und neue Eigentümer nicht mehr akzeptiert, dass das Nachbargebäude teilweise auf seinem Grundstück steht?

fiumagyar
11.05.2009, 12:49
[/quote]



Edit:
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in Deutschland wo zwischen einem DEFH eine Grenzmauer gebaut werden sollte. Ursprünglich sollte die Mauer genau auf der Grenze stehen und je zur Hälfte auf den beiden Grundstücken stehen. Dies wäre aber nur durch eine Eintragung einer Baulast im Grundbuch oder einen Verschiebung der Grenze möglich gewesen, da kein Bauwerk über die Grenze gebaut werden darf. Denn was würde bei einem Eigentümerwechsel geschehen? Wem gehört die Mauer? Selbst die Fundamente dürfen nicht über die Grundstückgrenze ragen![/quote]


Echt? 8o

blarch
11.05.2009, 13:08
Original von fiumagyar
Echt? 8o
Ja! Schlussendlich wurde die Mauer dann komplett auf dem Nachbargrundstück errichtet ohne das andere Grundstück zu tangieren.

JLC
11.05.2009, 13:23
leute ich melde mich heut abend wieder, bin heute unterwegs
danke für den vielen Input

Andreas

Chefcook
11.05.2009, 18:36
Original von paddy
... By the way, wie nutzt man eine Terrasse mit 1,20 Breite zwischen zwei Häuserwänden...?
...

Hintereinander ;) :] :gut:

JLC
11.05.2009, 20:34
also ich gehe morgen mal zum Bauamt
mal sehen was die meinen

Grüße Andreas

Oliver
11.05.2009, 20:37
Original von JLC
also ich gehe morgen mal zum Bauamt
mal sehen was die meinen

Grüße Andreas

Warum gehst du nicht erstmal zum Nachbarn ? Hat er nett angefragt, ob er das mit Deinem Einverständnis machen kann ? Falls es dir nicht gefällt, hast du es ihm gesagt ? Habt ihr ein gutes Verhältnis und soll das so bleiben ?

Gruss
Oliver

siebensieben
11.05.2009, 22:35
MAch uns doch bitte erst mal die Situation klar - oder bin ich zu doof? :grb: Kann mir immer noch nicht vorstellen, wie das genau aussieht.

Etranger Explorer
11.05.2009, 22:55
Die Sprache des Ingenieurs ist informative Skizze!

Spitz' doch mal den Bleistift an ... :]

Kaerbu
12.05.2009, 12:26
Original von THX_Ultra
... Normalerweise kann man doch vorab durch miteinander sprechen die meisten Probleme erst gar nicht aufkommen lassen....

Wäre aber ein wenig unkompliziert. ;)


Was würde denn passieren, wenn man merkt, dass man auf einer Wellenlänge liegt? :D

Mostwanted
12.05.2009, 14:03
Original von JLC
Hallo

unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, die ist eh schon sehr schmal und ein Abflussrohr muss auch um einige cm in unser Grundstück verlegt werden.

Müssen wir das dulden?
(Wir sind in Baden Württtemberg)

bin völlig verzweifelt und würde mich über PN freuen.

Grüße Andreas


Ruf beim Bauamt an.



Meiner privaten Meinung nach ist eine Bebauung über Grundstücksgrenze unzulässig (Landesbaurecht). Verkaufe ihm doch ein Teil des Grundstückes :-)

In BaWü gibt es im übrigen das "Hammerschlagsrecht", also darf er zumindest für Baumassnahmen dein Grundstück betreten.

Hängt alles von der Situation vor Ort ab, wie (und ob) man da reagieren sollte. Aber bei Dingen, die gebaut werden, lässt sich das später nur schwer (zumindest teuer) rückgängig machen. Wenn Du das Grundstück veräusserst wäre z.B. ein "Mauer an Mauer" Neubau mehr möglich.(Sofern der erlaubt wäre).

JLC
12.05.2009, 19:10
also laut Bauamt muss man das nicht dulden,
ausgenommen sind solche Dinge wie Simse Dachrinnen etc, die in den Luftraum ragen dürfen

JLC
12.05.2009, 19:34
Ich kriege einfach die skizze nicht hochgeladen

************OOOOOOO****************
************TERRASSE*****************
************OOOOOOO****************
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************OOOOOOO****************
*************************************
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*************************************
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Haus Nachbar:::::::::::::::::::::::Mein Haus

Die nullen sind der Terasseneinschnitt zwischen den beiden Häusern

rororollthex
12.05.2009, 19:41
warum auch...? Hat wohl niemand ernsthaft angenommen, dass das zu dulden ist, dass der Nachbar seinen Spaß auf Deinem Grundstück hat.

Der Nachbar ist derjenige der etwas vorhat, also hat er auch Rücksicht zu nehmen, nicht andersherum und das ist nicht gemein, kleinkarriert oä. Ist eigentlich nur eine Unverschämtheit, dass der Nachbar so mirnichtsdirnichts davon ausgeht, er könne mal ein paar cm von Deinem Grundstück abzwacken. Er muss das Gespräch suchen und einen angemessenen Ausgleich anbieten und Dir dann ehrlich die Chance geben auch nein zu sagen. Ob nun vordergründig Frieden herrscht, Du Dich aber (dann zurecht) übers Ohr gehauen fühlst ...

Ein Member hatte geschrieben, es sei auch eine Innenisolierung möglich, warum verkleinert er nicht seinen eigenen Wohnraum.

JLC
12.05.2009, 20:06
weisst Du rororollthex

das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

Andreas

siebensieben
12.05.2009, 21:12
Original von JLC
Ich kriege einfach die skizze nicht hochgeladen

Dann mach doch mal ein Foto. :rolleyes:

mac-knife
12.05.2009, 22:59
Ich hab mir mal gestattet das mal neu zu sortieren. Dann ist es nahezu selbsterklärend. ;)


Original von JLC
...das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
... selber schlau sein. :op:




Original von JLC
Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen...
... interessiert Deinen Nachbarn offensichtlich n Sche!ß. :op:





Original von JLC
eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema
... kein Dilemma - er will mit seiner Bude auf Dein Grundstück rüber. Du willst das nicht. ENDE! :op:

rororollthex
13.05.2009, 16:19
Original von JLC
weisst Du rororollthex

das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

Andreas

Andreas, mein Name ist eigentlich Robert :D

Ärger mit dem Nachbar ist tatsächlich sehr belastend und in den Ärger hineingedrängt zu werden, ist ... :rolleyes: In solch einer Situation muss man sich einfach die verschiedenen Alternativen und deren (mögliche) Konsequenzen ganz klar vor Augen führen und dann das Übel wäheln, das für einen selbst als das geringste erscheint.

MacLeon
13.05.2009, 17:25
Original von JLC
weisst Du rororollthex

das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

Andreas

Wie wäre es, das ganze ergebnisoffen mit dem Nachbarn zu diskutieren?

Du könntest ihm dabei in Anbetracht des engen Raumes z.B. eine Innendämmung vorschlagen.

Baumschubser
13.05.2009, 17:43
Original von JLC
also laut Bauamt muss man das nicht dulden,
ausgenommen sind solche Dinge wie Simse Dachrinnen etc, die in den Luftraum ragen dürfen

Hast du das schriftlich?

Im Ernst, vor gericht siehst du von denen im Streitfall meist nichts.

Und eine Außendämmung hängt am Gebäude, zumindest gibt es so etwas

blarch
13.05.2009, 18:01
Ich habe gerade mal die LBO Ba-Wü bemüht und nehme an, dass es in den anderen Bundesländer ähnlich oder gleich ausschaut.

§ 4 Bebauung der Grundstücke
(...)
(2) Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, daß keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. (...)

Wie ich schon geschrieben habe muss eine Baulast im Grundbuch eingetragen werden, wenn das Gebäude vergrössert wird und dann zumindest teilweise auf dem Nachbargrundstück liegt.

rororollthex
13.05.2009, 18:10
:grb: und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?

blarch
13.05.2009, 18:16
Original von rororollthex
:grb: und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?
Wir haben das Haus des Nachbarn welches z.Zt. genau auf der Grenze steht.

Wir haben das Grundstück auf dem das Haus des Nachbarn steht und das Grundstück des Fragestellers.

Wenn das Haus des Nachbarn nun durch eine Aussenisolierung vergössert wird, steht das Haus auf 2 Grundstücken und 1 Grundstück davon gehört nicht einmal dem Nachbarn.

Also muss eine Baulast eingetragen werden.

Kapiert!?

Edit:
Selbst wenn das Grundstück des Fragestellers auch dem Nachbarn gehören würde, müsste er meiner Meinung nach eine Baulast eintragen oder die Grundstücke neu parzellieren lassen.

rororollthex
13.05.2009, 18:19
Hm, dachte eigentlich, dass es hier darum geht, ob der TS die Beschneidung seines Eigentumsrechts dulden muss und nicht darum, ob das Vorhaben baurechtlich genehmigungsbedürftig und -fähig ist?

Edit: Selbst wenn das Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungsfähig (z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch? :ka: ] werden würde) wäre, kann man sich nicht einfach ein Stück Grundstück nehmen, denke ich.

paddy
13.05.2009, 18:26
Original von rororollthex...z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch? ...
Sehr häufig sogar.

rororollthex
13.05.2009, 18:40
:gut: thanks, paddy (bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?)


Jedenfalls denke ich nicht, dass das hier das Thema ist, aber ich lerne sehr gerne dazu!

craon
13.05.2009, 22:44
Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.

Kaerbu
14.05.2009, 12:16
Original von craon
Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.

So einfach ist das nicht, wenn der Nachbar das Vorhaben erst einmal durchgeführt hat.

Siehe hier in einem anderen Fall: http://www.rafietz.de/urteil.php?id=1

Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27729&ccheck=1



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paddy
14.05.2009, 12:30
Original von rororollthex...bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?...
Der Himmel bewahre mich davor ...


Original von Kaerbu...Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27729&ccheck=1...

Ist das lächerlich....:rofl:

Kaerbu
14.05.2009, 14:07
Sind doch 90% der Nachbarschaftsstreitigkeiten.