Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage der Woche: Sind Richter Beamte?
harlelujah
05.05.2009, 20:18
War ein Diskussionsthema letztes Wochenende.
Wo sind die Experten?
Gruß
Peter
Richter sind Personen, denen gem. Art.92 GG die rechtsprechende Gewalt anvertraut ist. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art.97 Abs.1 GG).
Unterschieden werden Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§1 DRiG). Letztere sind in einigen Verfahrensordnungen vorgesehen, in denen auch ihre jeweiligen Rechtsverhältnisse geregelt sind (vgl. §§105 Abs.1, 107ff. GVG, §§16, 20ff., 35, 37ff., 41, 43f. ArbGG).
Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat (vgl. Art.98 GG). Dieses Richterverhältnis der Berufsrichter wird im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und den Richtergesetzen der Länder geregelt. Voraussetzung für die Berufung zum (Berufs-)Richteramt ist die Befähigung zum Richteramt, die durch Studium der Rechtswissenschaft mit abschließendem erstem Staatsexamen und Referendariat mit abschließendem zweiten Staatsexamen erworben wird (§5 DRiG). Der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit (§10 DRiG) geht eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter auf Probe (§12 DRiG) voraus. Die Amtsbezeichnung des Richters auf Lebenszeit lautet »Richter«, »Vorsitzender Richter«, »Direktor«, »Vizepräsident« oder »Präsident« mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz (also »Richter am Amtsgericht«, »Präsident des Verwaltungsgerichts« usw., §19a Abs.1 DRiG), während die Amtsbezeichnung des Richters auf Probe nur »Richter« lautet (§19a Abs.3 DRiG).
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005 [CD-ROM].
Julian_B
05.05.2009, 20:32
http://ec.europa.eu/civiljustice/legal_prof/legal_prof_ger_de.htm#1.
Muigaulwurf
05.05.2009, 20:49
der Experte war da, Thema fertig, oder? :D
harlelujah
05.05.2009, 20:51
Perfekte Antwort :gut:
Ich habs anders argumentiert, da ich kein so versiertes Wissen wie Ihr habe.
In Deutschland herrscht Gewaltenteilung:
Legislative (z.B. Bundestag)
Judikative (z.B. Richter)
Executive (z.B. Beamte)
Daraus folgt: Richter können keine Beamte sein.
Gruß
Peter
OrangeHand
05.05.2009, 21:15
Original von NicoH
... Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern...
Im Umkehrschluss gilt demnach, dass Beamte abhängig sind :D
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