Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anspruch auf schadens-wiedergutmachung nach verkauf?
morgen allesamt!
vor ca 1 jahr hat ein fahrzeug eines spediteurs was auf meiner motorhaube verloren. nach hin und her durch anwalt und rechtsschutz läuft nun eine exekution gegen den spediteur.
ich gedenke aber das fahrzeut zu verkaufen.
was hat das für auswirkungen auf die exektion?
time4web
23.02.2009, 10:38
Original von chris01
nach hin und her durch anwalt
was sagt denn der anwalt, der mit dem fall vertraut ist?
kann ich erst ende der woche machen
Findest du es nicht etwas übertrieben, den Spediteur gleich exekutieren zu lassen?
;)
ehemaliges mitglied
23.02.2009, 11:05
Hey, Vorsicht,
der kommt aus Ösiland.....
Edit:Ja s geht noch
botti800
23.02.2009, 11:15
gehts noch?
uhrenmaho
23.02.2009, 13:05
Wenn vorher ein Gutachten gemacht worden ist dürfe es doch egal sein, ob das Fahrzeug verkauft wird oder nicht.
LG Manfred
ehemaliges mitglied
23.02.2009, 13:26
Hallo!
Ohne den Fall vollinhaltlich zu kennen, ist sowas natürlich sehr schwer zu sagen, zumal gerade bei laufenden Verfahren eine solche Entscheidung seriöserweise immer mit dem Rechtsberater selbst, der das Verfahren ja für dich angestrengt hat, besprochen werden sollte.
Sofern du aber einen Titel (also ein Urteil) hast, und der Zivilprozess um den Schaden an sich abgeschlossen ist, und du leidigerweise nur mehr dein Geld einklagen musst, weil der Schuldner eben nicht freiwillig zahlt, dürfte einem Verkauf nichts im Wege stehen.
Denn dann liegt dem ursprünglichen Zivilverfahren ja wohl schon ein Gutachten vor, auf das sich wohl auch das Urteil begründet, aus dem du jetzt eben deinem Geld "nachlaufen" musst.
Ärgerlich, aber das wird schon!
Gut, dass du aber überhaupt nachfragst und nicht einfach handelst.
Sollte dein Schuldner nicht über ausreichendes Vermögen zur Exekution verfügen, vergiss nicht darauf, jährlich die Zinsen einzuklagen! Das macht - in Abhängigkeit der Summe - ganz schön was aus.
Und nachdem nicht unters Existenzminimum exekutiert wird, solltest du wissen, dass der Titel 30 Jahre gültig ist und du - sollte der Schuldner jemanden beerben - für diesen Fall dann recht rasch agieren solltest und dann eben nicht "schlafen" darfst.
Ich habe es immer wieder mal mit "Mietnomaden" zu tun, die mitunter auch aus ansonsten finanziell abgesicherten Verhältnissen kommen.
Da macht's dann halt Sinn, dass man "wachsam" ist. Alles Gute und viel Erfolg!
EDITH: An jene, die die Gangart zu hart finden: wer jemand anderem aus irgendwelchen Gründen irgendetwas schuldig bleibt und nicht bereit ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, hat keine andere Reaktion verdient. Die Praxis lehrt einen, dass man eben nur mit Hilfe des Rechts zum eigenen Recht kommt. Allein das schafft in diesem Land Rechtssicherheit und birgt eine sog. "Rechtsbewährungsfunktion" für jene in sich, die sich eben rechtskonform verhalten.
Sub-Date
23.02.2009, 13:48
In Deutschland versteht man unter Exekution doch eine Hinrichtung!
Was bedeutet das denn in Österreich?
Scheint "Pfändung" zu entsprechen, oder?
Fast, Christian: Exekution ist die Zwangsvollstreckung, und die Pfändung ist ein Teil davon.
Früher keine EAV gehört?
Der Kühlschrank ist leer, das Sparschwein auch
ich habe seit Wochen kein Schnitzel mehr im Bauch
der letzte Scheck ist weg, ich bin nicht liquid
auf der Bank krieg ich sowieso keinen Kredit
Gestern enterbt mich auch noch meine Mutter
und vor der Tür steht der Exekutor
mit einem Wort: die Lage ist fatal
da hilft nur noch eins: ein Banküberfall
Ba ba ba baaa baaa Banküberfall
ba ba ba baaa baaa Banküberfall
Sub-Date
23.02.2009, 15:17
Und endlich nach 25 Jahre verstehe ich den Text.
:jump:
ehemaliges mitglied
23.02.2009, 15:49
Geniales Forum,
hier lernt man(n) fürs Leben. :gut:
(sorry für das OT im OT Thread) :D
ja, wenn nicht hier wo dann...
danke jungs!
werd den käufer noch versuchen bis kommende woche (wo der advokatus wieder da ist) zu vertrösten.
:gut:
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