avalanche
23.01.2009, 11:53
Kann der Käufer eines Luxusautos für 98.000 EUR vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Antenne des Gefährts im Fahrtwind bei einer Geschwindigkeit von 60-130 km/h ein Pfeifen produziert, dass der Fahrer als störend empfindet? Das Landgericht Coburg sah sich verpflichtet, dieses Luxusproblem zu lösen ..
Eine Anhängerin luxuriöser Fortbewegungsmittel hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 € erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin wollte natürlich von einem Mangel nichts wissen und war der Meinung, der PKW entspreche „dem Stand der Serie“.
Das Gericht bewertete das ungewöhnliche Fahrgeräusch allerdings als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte. Das Gericht ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne als Corpus Delicti. Diese wird bei neueren Fahrzeugen nicht mehr verbaut. Im Hinblick auf den Preis und die Einstufung als Luxusklasse wertete das Gericht das Pfeifen als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 € kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.
Quelle: Referendare.NET (http://www.referendare.net/news.php?news=1023&lit_tipp=197)
Eine Anhängerin luxuriöser Fortbewegungsmittel hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 € erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin wollte natürlich von einem Mangel nichts wissen und war der Meinung, der PKW entspreche „dem Stand der Serie“.
Das Gericht bewertete das ungewöhnliche Fahrgeräusch allerdings als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte. Das Gericht ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne als Corpus Delicti. Diese wird bei neueren Fahrzeugen nicht mehr verbaut. Im Hinblick auf den Preis und die Einstufung als Luxusklasse wertete das Gericht das Pfeifen als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 € kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.
Quelle: Referendare.NET (http://www.referendare.net/news.php?news=1023&lit_tipp=197)