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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : steuerfrage: ust/mwst von D in A



chris01
09.10.2008, 16:40
wenn ich als vorsteuerabzugsberechtigter österr. unternehmen in D einkaufe, wie kann ich diese 19% dann in A geltend machen?? als einfuhrumsatzsteuer? oder über das deutsche finanzamt?

GG2801
09.10.2008, 16:46
Wenn du in D einkaufst und die Ware von D nach A ausgeliefert wird, erhältst du vom deutschen Lieferanten eine Rechnung über den Nettobetrag der Ware ohne deutsche MwSt.

chris01
09.10.2008, 16:50
aber nur wenn der verk. das weiß?

GG2801
09.10.2008, 16:54
Des versteh ich etz net...:grb:

chris01
09.10.2008, 16:58
erstmal danke für die prompte hilfe :gut:

ich meine, dazu wird er wohl meinen nachweise der gewerbeberechtigung bzw. meine USD-ID brauche, oder?
wie mache ich das z.b. bei amazon oder so? machen die sowas überhaupt (also verrechnung ohne ust)?

weyli
09.10.2008, 16:58
Du mußt die ATU Nmmer ( MWST IDENT NR. ) Deines Unternehmens Angeben , ansonsten gibts ne Rechnung mit Mehrwertsteuer ausgestellt !

Ganz einfach !

Nehme an daß es bei Online händlern ähnlich funktioniert !

Als Privatmann/ Endabnehmer wirst Du nicht um die MWST herumkommen !

GG2801
09.10.2008, 17:00
Ach soo, das meinst du - ja, evtl. eine Kopie der Gewerbeanmeldung nebst Nennung der USt-Id. beibringen, dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen.

chris01
09.10.2008, 17:03
meine herren! r-l-x hilft eben in allen lebenslagen!
danke!

:gut::gut:

edit: noch ein punkt, der vielleicht auch noch interessant ist, wenn ich jetzt weiß, wie das abläuft:
gibts einen zusammenhang zwischen dem gewerbe und dem artikel bei der abzugsfähigkeit oder gehts nur um das vorhandensein der ust-id?
also wenn z.b. ein friseur einen server kauft oder ein tapezierer einen fleischwolf :D
bei einer prüfung streicht der beamte solche sachen raus, ok. aber wie ist das bei solchem auslandssachen, die ja dann nicht bei der inländischen ust aufscheinen, weil nicht vorhanden??

weyli
09.10.2008, 17:12
Nehme an das wird Dir Dein Prüfer schon sagen wenn es nicht passt ! :D

chris01
09.10.2008, 17:20
aber im falle der ust im ausland, ist die rechnung ja nur teil meiner gewinnermittlung (einkommenssteuer), jedoch nicht teil meines ust-abzuges (weil ich ja keine ust bezahlt habe). also würde ich ja den ausländischen fiskus betrügen (oder auch nicht?), bei dem ich aber keine prüfung mache. d.h. der prüfer in A mat nix mit der ust in D zu tun.

???

Vanessa
09.10.2008, 18:03
Generell ist es dem ausländischen Fiskus egal, was Du für ein Gewerbe hast- die UID Nummer muß gültig sein, fertig. Ob der inländische Staatsbüttel das Ding dann gewinnerhöhend raushaut, kratzt den Ausländer ned- eine der Lücken im MWST-Business.

Ich habe meinem Spezi in England ne Uhr ohne Mwst verkauft (frisch vom Konzi) und über die Firma korrekt als Handelsware deklariert und ausgeführt :D

Sein Steuerprüfer hat das Ding natürlich zum gezahlten Preis (netto) rausgestrichen....